Hausverwaltung Versicherung

Hallo,
Ich bin Miteigentümer einer Wohnanlage mir 8 Wohnungen.
Die anderen Eigentümer haben mich gebeten die Hausverwaltung zu übernehmen.
Benötige ich dafür eine besondere Versicherung wenn ja welche?
Danke
Ben

Vermögenshaftpflicht für Hausverwalter wäre sinnvoll.

Hallo Ben, zu empfehlen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Gruß
Patrick Koltes

Da es sich bei Dir um eine Privatperson handelt, solltest Du Dich auf alle Fälle gegen Ansprüche Dritter versichern lassen.

Spreche die Risiken mit Deinem Versicherungsmakler durch.

Hallo Ben,

man muss keine Versicherung nachweisen, allerdings sollte man eine Vermögensschadenshaftpflicht abschließen, da man für sein Handeln haften muss.
Wenn Du keine Kenntnisse von dieser Tätigkeit hast solltest Du dich über Deinen Rechte und Pflichten vorher erkundigen, denn sie birgt ein hohes Haftungsrisiko.

mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim

Hallo Ben,

Sie müssen keine Versicherung abschließen! Sinnvoll wäre jedoch eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, falls Sie in Ausübung Ihrer Verwaltertätigkeit der Eigentümergemeinschaft einen Vermögsschaden zufügen. Jeder professionelle Verwalter, ich auch, hat eine solche Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.

Unabhängig von Ihrer Frage kann ich Ihnen nur davon abraten, die Verwaltung für eine Eigentümergemeinschaft zu übernehmen. Das ist sparen am falschen Ende! Eine solche Verwaltung ist grob gesagt mehr als nur das Zusammenrechnen von Kostenpositionen. Beispiel: Was unternehmen Sie, wenn einer Ihrer Miteigentümer das Hausgeld nicht bezahlt? Wollen Sie, als Nachbar und Miteigentümer die Partei gerichtlich in Anspruch nehmen? Damit wäre die Nachbarschaft zerstört und das nette Zusammenleben auch. Ich könnte Ihnen hier noch eine Menge anderer Situationen aufzählen, in der Sie als Miteigentümer und dann auch als Verwalter sehr schlecht aussehen.

Meine Empfehlung: Holen Sie sich Angebote von professionellen Verwaltern ein und lassen Sie extern Verwalten. Am besten eine Verwaltung die Mitglied in einem Verwalterverband ist. Diese Verwalter sind immer gut informiert und bestens geschult.

Udo Behrend
ARCO-Immobilien
www.arco-immobilien.de

Da ich alleiniger Eigentümer bin kann ich hierzu keine Antwort geben.

Ich empfehle dringend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ich habe keine Ahnung, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Du hast, aber die Verwaltertätigkeit ist vielschichtig und umfangreich.

Natürlich gibt es auch Menschen, die heilen sich selbst mit Löwenzahntee, Honig und Butter in heißer Milch, setzen sich auf eine Baum und wackeln mit den Beinen oder so ähnlich. Bekannte von mir schrauben auch am eigenen Auto herum und wechseln die Bremsscheiben. Ich habe da schon ein paar mal zugeschaut, würde es aber trotzdem nie selbst tun.

Solange nichts schlimmeres passiert und keiner was dagegen hat, ist alles in bester Ordnung. Sobald sich jedoch etwas in den Finanzen für einen negativ auswirkt und dann evtl. eine Klage angestrengt wird, kann es zu Problemen führen.

Hallo, dazu kann ich nichts sagen,keine Ahnung…

Ich bin Miteigentümer einer Wohnanlage mir 8 Wohnungen.
Die anderen Eigentümer haben mich gebeten die Hausverwaltung
zu übernehmen.
Benötige ich dafür eine besondere Versicherung wenn ja welche?
Danke
Ben

Hallo,
wenn Sie risikofreudig sind, brauchen Sie keine Versicherung. Wenn nicht, dann wären folgende Versicherungen zu empfehlen:
a) Vermögensschadenhaftpflicht
b) Haftpflicht gegen Sach- und Personenschäden.
Fragen Sie am besten bei einem der Verwalterverbände des DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) nach dem Verbandsversicherer. Dieser hat meist besondere Verwalterversicherungskonditionen. Beim DDIV ist dies meines Wissens die Firma Incon.
Zu beachten ist, dass Ihr „Eigenschaden“ in der Regel nicht versicherbar ist. Das heißt, dass man Ihnen von der Schadenerstattung einen Betrag in Höhe Ihres Miteigentumsanteils abzieht, weil Sie auch Eigentümer sind.

Hallo Ben,

unbedingt nötig ist keine Versicherung aber sie ist ratsam und zwar eine Haftpfichtversicherung, welche die persönliche finanzielle Haftung bei Fehlentscheidungen bzw. falschem Verhalten abdeckt. Z. B. in der von Dir geleiteten Eigentümerversammlung wird ein mehrstimmiger Beschluss gefasst, eine Maßnahme wird eingeleitet und es entstehen bereits Kosten. Ein Eigentümer fechtet diesen Beschluss an, da er nicht mehrstimmig, sondern allstimmig hätte gefasst werden müssen und er bekommt Recht dafür. Dabei stellt sich natürlich auch immer die Frage, wie kulant die Versicherung ist und den entstandenen Schaden auch tatsächlich übernimmt oder ob grob fahrlässiges Verhalten erkannt werden kann.
Ich habe damit bestimmt Deine Frage beantwortet, möchte aber ernsthaft davor warnen, eine Hausverwaltung ohne entsprechende fachliche Kenntnisse so nebenbei zu übernehmen, denn da kann man sehr schnell sehr viel falsch machen und dieses Risiko ist auch sehr groß.
Also überlegt Dir das gut oder ob es nicht besser ist, die Verwaltung, zwar etwas teurer aber dafür in der Regel in sichere Hände eines erfahrenen Hausverwalters zu geben.

Viel Glück wünscht
Hubert

moin,
es wird meistens eine Haftpflichtversicherung empfohlen, wobei ich auch keine habe, da si zu teuer ist.
Wenn eine solche Versicherung gewünscht wird, ist mE die in Hannover ansässige Versicherung die beste.
mfG Dr

Hallo Ben
Rechtlich brauchst Du keine Versicherung ,aber aus eigener Erfahrung empfehle ich dir eine Rechtschutz mit Miet u. Vertragsrecht. Es ist nur eine Frage der Zeit bis dich einer vors Gericht zieht und sei es nur wegen einer Anfechtungsklage o. du musst wegen einer Wohngeld Klage einen Anwalt beauftragen. Der Verein Haus u. Grund (68€ Jahresbeitrag) hat gute Rechtsauskünfte.
Gruß
Sueden78

Hallo, das ist immer so eine Sache. Mann kann eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen. Wenn man es aber nicht gewerbsmäßig tut, sondern ohne Entgelt für sich und die anderen Miteigentümer sollte man mit den Eigentümern etwas vereinbaren um sich zu schützen.
MfG
Kubig

Hallo Ben,

natürlich brauchst du eine Versicherung. Diese heißt Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Ferner solltest du auch über ein umfangreiches Wissen bezüglich des WEG Gesetzes und der aktuellen REchtssprechung sowie über die Anforderung der Erstellung Abrechnung nach den neusten Auflagen haben.

Du würdest als Verwalter für alles haften. ÜBerlege es dir also gut. Das Gefahrenpotenzial z.B. bei einem nicht rechtmäßig gefassten Beschluss ist groß.

Hallo,
eine Haftpflichtversicherung. Fragen Sie Ihren Versicherungsagenten.
Gruss
Verena Kunz