In meinem Bekanntenkreis (alles Eigentümer in Wohnanlagen) haben wir fogendes Thema diskutiert:
Wenn ein Hausverwalter prinzipiell Auskünfte verweigert, bleibt eigentlich nur der Gang zum Rechtsanwalt. Wenn jetzt der Hausverwalter auf das Anschreiben des Rechtsanwalts reagiert und die Auskünft erteilt, ergibt sich folgende Problematik:
Der Eigentümer hat zwar seine Auskunft bekommen, wird aber die Honorarkosten des Anwalts übernehmen müssen, d.h. im Klartext, er hat für eine gesetzlich festgelegte Auskunft bezahlen müssen.
Hieraus ergibt sich die prinzipelle Frage:
Was kann ein Eigentümer tun, damit er eine Auskunft auch ohne „Bezahlung“ bekommt?
Mit freudlichem Gruß
guni1075