Hausverwaltung -WEG

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Miteigentümer in einer WEG und habe Ärger mit unserer Hausverwaltung.
Es gab im Winter 2 Wasserschäden in meiner ETW, 1x durch Rohrbruch, 1x durch nicht beseitigten Schnee auf der Terrasse über mir, und die Verwaltung ist offensichtlich „beleidigt“, weil ich für die Malerarbeiten eine „eigene“ Firma beauftragen möchte und nicht die „Hausfirma“ der Verwaltung haben möchte…
Daher zieht sich der Vorgang, das heisst die Prüfung und Genehmigung der vor Wochen eingereichten Kostenvoranschläge unendlich hin.
Jetzt wollte ich bei der Gebäudeversicherung persönlich nachfragen und der Sache Nachdruck verleihen, woraufhin der Sachbearbieter der Hausverwaltung sich weigert, die Kontaktdaten herauszugeben!

Ist das zulässig??

Ausserdem habe ich inzw. herausgefunden, dass eine Gebäudeversicherung für Beseitigung bzw. Regulierung des „Schneeschadens“ definitiv nicht zuständig ist.
Die HV wollte in der letzten Eigentümerversammlung die Kosten auf alle Miteigentümer umlegen, weil „das bei einem so harten Winter ja nicht vorwerfbar sei und eine Haftpflichtvers. für solche Schäden nicht aufkomme.“

Geht es da mit rechten Dingen zu?

Für eine kurze Antwort wäre ich wirklich super dankbar.

Gruss

Mike

Hallo Mike,

zuerst müssen hier zwei Dinge unterschieden werden. Zu einem der „Schneeschaden“ und zum anderen der Wasserrohrbruch.

Der Schneeschaden wird, wenn vorhanden, in der Regel von der Elementarschadenversicherung übernommen. Leider hat diese nicht jeder. Somit werden hier wohl die Kosten für die Beseitigung bei Ihnen bleiben. Die Idee der Hausverwaltung diese auf alle Eigentümer umzulegen ist vermutlich sehr gewöhnungbedürftig und wird vermutlich noch mehr Ärger geben, denn im Prinzip ist ja nur der Schuld, der die Terasse nicht geräumt hat - aber das kann und möchte ich hier nicht beurteilen.

Zu den Daten der Gebäudeversicherung kann ich nur sagen, das Ihnen doch eine Kopie des Versicherungsscheines vorgelegen haben muß als sie die Wohnung finanziert haben. In der Regel verlangen die Banken einen Nachweis hierrüber. Außerdem werden doch von den Eigentümern die jährlichen Betriebskosten für die Anlage geprüft. Eventl. fragen Sie Ihren Verwaltungsbeirat, der die Rechnungen geprüft hat, ob er Ihnen in dieser Sache weiterhelfen kann. Aber generell hat Ihnen die Verwaltung natürlich Auskunft über den Versicherungsnehmer zu geben.

Falls Sie im Besitz einen BGB´s sind können Sie dort selbst Ihre Rechte nachschlagen. Dort ist das WEG verankert. Im Moment fehlt mir leider jedoch die Zeit. Ich versuche aber in einer ruhigen Minute die § herauszusuchen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Viele Grüße
Stephanie

Hallo Mike,

wie Du sicher weisst, ist die Hausverwaltung normalerweise nur für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich.
Bei dem Wasserschaden durch die darüberliegende Terrasse, ist zu prüfen ob den Eigentümer der Terrasse ein Verschulden trift, wenn ja, muss er dafür haften.
Bei dem Rohrbruch ist zu prüfen, ob es Deine Rohre waren, welche den Schaden verursacht haben, oder den der Gemeinschaft.
Du solltest in den Versicherungsvertrag beziehungsweise die Teilungserklärung des Hauses sehen.
Wenn die Gefahr bei der Hausverwaltung liegt, solltest Du dieser einen Termin für die Beseitigung des Schadens mitteilen, danach kannst Du diesen Schaden auf Rechnung der Hausverwaltung beheben lassen. Bitte dies der Verwalung schriftlich mitteilen.(androhen)

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Miteigentümer in einer WEG und habe Ärger mit unserer
Hausverwaltung.
Es gab im Winter 2 Wasserschäden in meiner ETW, 1x durch
Rohrbruch, 1x durch nicht beseitigten Schnee auf der Terrasse
über mir, und die Verwaltung ist offensichtlich „beleidigt“,
weil ich für die Malerarbeiten eine „eigene“ Firma beauftragen
möchte und nicht die „Hausfirma“ der Verwaltung haben möchte…
Daher zieht sich der Vorgang, das heisst die Prüfung und
Genehmigung der vor Wochen eingereichten Kostenvoranschläge
unendlich hin.
Jetzt wollte ich bei der Gebäudeversicherung persönlich
nachfragen und der Sache Nachdruck verleihen, woraufhin der
Sachbearbieter der Hausverwaltung sich weigert, die
Kontaktdaten herauszugeben!

Ist das zulässig??

Ausserdem habe ich inzw. herausgefunden, dass eine
Gebäudeversicherung für Beseitigung bzw. Regulierung des
„Schneeschadens“ definitiv nicht zuständig ist.
Die HV wollte in der letzten Eigentümerversammlung die Kosten
auf alle Miteigentümer umlegen, weil „das bei einem so harten
Winter ja nicht vorwerfbar sei und eine Haftpflichtvers. für
solche Schäden nicht aufkomme.“

Geht es da mit rechten Dingen zu?

Für eine kurze Antwort wäre ich wirklich super dankbar.

Gruss

Mike

Hallo Mike,

Deine Frage wegen der Versicherungsdaten. Als Eigentümer hast Du das Recht diese Daten einzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim

Guten Tag,
ich kenne zwar die genauen Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung nicht, aber grundsätzlich ist es schon so, dass diese für den geschilderten Schneeschaden nicht aufkommen muss. Es stellt sich die Frage, wer für den Schaden verantwortlich ist. Hätte der Balkonbesitzer erkennen können, dass sein Schnee zu einer Durchfeuchtung führt und hat er dann alle Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens fahrlässig unterlassen, könnte zumindest eine Teilverantwortung entstehen.
Aber was ist mit der Balkonabdichtung? Ist diese ausreichend oder war sie schon zu alt? Das würde die Kostenregelung über die Eigentümergemeinschaft bedeuten.
Sie sehen, so einfach ist das nicht zu regeln. Sicherlich nicht mit der Begründung, dass es im Winter ausnahmsweise mal viel Schnee gegeben hat. Die Ursache muss gefunden werden um eine Kostenregelung zu treffen.
Grundsätzlich steht jedem Eigentümer natürlich volle Auskunft über die Versicherung zu; da gibt es keine Geheimnisse. Wenn Sie den Namen und die Versicherungsnummer kennen würden, können Sie sich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen. Aber Vorsicht: Die Regie über die Abwicklung führt in jedem Falle der verwalter, so dass es sein könnte, dass die Versicherung Sie an diesen verweist.
Bezüglich der Auswahl des Handwerkers sollte der Verwalter schon auf die Wünsche eines Eigentümers eingehen, soweit nicht begründete Tatsachen (Preis, Qualifikation usw.) dagegen sprechen.

Mit freundlichem Gruß
Richard Stehlin

Hallo Mike,

leider kann ich Ihnen in dieser speziellen Versicherungsangelegenheit nicht helfen.

Ich würde dazu raten, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Allerdings scheint mir das Verhalten des Verwalters sehr komisch.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Schwing
Fa. Haus+Office

Hallo Mike,

du hast grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in alle Unterlagen als Eigentümer. Das schließt auch aktuelle Vorgänge, wie die Schadensakte, ein. Also würde ich nochmals anrufen und mich auf mein Einsichtsrecht berufen. Wenn jemand mit Datenschutz kommt, der gilt natürlich, aber nur nach außen, d.h. Dritten (und nicht Eigntümern der WEG) gegenüber. Direkt anrufen bei der Versicherung würde ich nicht. Die Erfahrung zeigt daß dies i.d.R. eher kontraproduktiv ist. Manche Sachen brauchen Zeit, insbesondere wenn es nach einem Sturm eine große Anzahl von Schäden gibt. Die Möglichkeit bei der Versicherung „Nachdruck“ zu verleihen wäre möglich ab, sagen wir einigen tausend Wohnungen. Bei einer Wohnung/Gebäude und ein paar Verträgen ist die Wirkung 0.

Die Gebäudeversicherung zahlt i.d.R. wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Bei Schnee ist dies wohl nicht gegeben. Anders sieht es aus, wenn ggf. ein vorheriger Sturm für Schäden gesorgt hat, durch welcher dann die Feuchtigkeit des Schnees eintritt.

Wenn kein Versicherungsschutz für die Reparaturkosten vorhanden ist, bleibt sicherlich nur die Umlage auf alle Eigentümer übrig. Die WEG könnte natürlich eventl. Schadensersatzansprüche gegen den Miteigentümer mit der Terasse prüfen lassen. Sicher kommen hier Anwaltkosten raus, ob ein möglicher Anspruch bei der Prüfung herauskommt ist die Frage. Ein solcher müsste auch (wieder mit Kosten für die Gemeinschaft) erst mal erfolgreich vor Gericht eingeklagt und beigetrieben werden.
Gruß Frank

hallo frank,
vielen dank für deine ausführliche aw.
aber liege ich denn so falsch zu denken, dass die sache mit dem nicht beseitigten schnee auf der mieterterrasse ein typisches ding für eine private haftpflichtvers. wäre? das wäre doch ggf. der eleganteste und wie ich finde auch gerechteste weg.

gruss

mike

Hallo Mike,

da ich mich für einige Wochen im Urlaub befand, kann ich leider erst heute auf die Frage antworten.

  1. Es ist richtig, dass die Gebäudeversicherung nur den Wasserrohrbruchschaden zahlen wird. Der Schneeschaden ist ein besonderes Ereignis in Form von höherer Gewalt oder ein Baumangel bzw. eine Bauinstandhaltungsangelegenheit.

  2. Die Abwicklung der Dinge, die das ganze Haus betreffen, ist schon Sache der HV. Hier kann nicht jeder Eigentümer selbständig agieren, sonst geht der HV der Überblick verlohren und es ist ja auch nicht gewährleistet, dass jeder Eigentümer im Sinne der gesamten WEG handelt.

  3. Wenn die HV möglichst die ihr bekannte Malerfirma möchte kann der Grund dafür sein, dass man die Firma ja kennt und weiß, mit welcher Qualität sie arbeitet. Da die Malerarbeiten jedoch in Ihrer Wohnung stattzufinden haben, könnte es der HV eigentlich egal sein, welche Firma das ausführt, wenn der Preis stimmt. Ich würde mit diesem Argument nochmals an die HV herangehen.

  4. Beim Schneeschaden handelt es sich offensichtlich um eine Sache, die das ganze Haus betrifft, egal wo letztendlich der Schaden war, denn im Prinzip sind alle Eigentümer für die sogenannte „dichte Haut“ des gesamten Gebäudes zuständig und Schäden und auch Reparaturen sind aus den Rücklagen bzw. durch Umlage auf alle WEG-Eigentümer zu entrichten.
    Wenn es sich um eine einigermaßen seriöse HV handelt, so sind die genannten Handlungen im wesentlichen schon in Ordnung. Man muss in einer WEG aus verschiedenen Gründen etwas mehr Verständnis für eine zeitliche Verzögerung aufbringen als wenn man als Privatmann in seinem eigenen Häuschen handeln kann und letztandlich dann auch für alle Entscheidungen selbst verantwortlich ist.
    Ein höfliches aber bestimmtes Nachfragen in gewissen Zeitabständen wird die Angelegenheit bestimmt zur Zufriedenheit erledigen.

Die besten Wünsche mit der Hoffnung, etwas geholfen zu haben grüßt
Hubert