Hausverwaltung - wo sind Grenzen?

Angenommener Fall:
Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Hausverwaltung. Jede Mietpartei hat eigene Beschilderung an Klingel und Briefkaesten.

Inwieweit duerfen Mitarbeiter der Hausverwaltung oder von diesen Beauftragte ohne jeglich Vorankuendigung die Beschilderungen entfernen (und entsorgen) und dabei u.U. auch Inhalte der Klingel kuerzen? Rechtlich muessten alte Schilder Eigentum der jeweiligen Wohnungsbewohner sein.

Dabei aber die eigentlich wichtige Frage: Sofern zu Wechsel der Beschilderung die Briefkaesten geoeffnet werden muss, da die Befestigung sowohl der alten als auch der neuen Beschilderung von innen erfolgt, darf eine Hausverwaltung ohne jegliche Vorankuendigung und Einverstaendnis Briefkaesten oeffnen? Soweit ich informiert bin, duerfte selbst ein Amt ohne richterliche Anweisung oder mindestens Verdacht auf grobe Verstoesse mit entsprechender staatsanwaltschaftlicher Anweisung kein Briefkasten oeffnen, daher fraglich ob eine Hausverwaltung dies tun darf. Und wer haftet dabei bei etwaigen Verlust von Briefen und evtl. zugesandten Wertgegenstaenden?

Kann ausserdem eine Hausverwaltung aufgefordert werden, evtl. Nebenschluessel heruaszugeben?

Wichtig waeren dabei auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Hallo,

Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Hausverwaltung. Jede
Mietpartei hat eigene Beschilderung an Klingel und
Briefkaesten.

Inwieweit duerfen Mitarbeiter der Hausverwaltung oder von
diesen Beauftragte ohne jeglich Vorankuendigung die
Beschilderungen entfernen (und entsorgen) und dabei u.U. auch
Inhalte der Klingel kuerzen? Rechtlich muessten alte Schilder
Eigentum der jeweiligen Wohnungsbewohner sein.

Die Hausverwaltung kann nach Beschluss der WEG durchaus einheitliche Türschilder, Briefkastenschilder udn Klingelschilder anbringen. Die sist bei größeren Wohneinheiten ohnehin üblich.

Dabei aber die eigentlich wichtige Frage: Sofern zu Wechsel
der Beschilderung die Briefkaesten geoeffnet werden muss, da
die Befestigung sowohl der alten als auch der neuen
Beschilderung von innen erfolgt, darf eine Hausverwaltung ohne
jegliche Vorankuendigung und Einverstaendnis Briefkaesten
oeffnen? Soweit ich informiert bin, duerfte selbst ein Amt
ohne richterliche Anweisung oder mindestens Verdacht auf grobe
Verstoesse mit entsprechender staatsanwaltschaftlicher
Anweisung kein Briefkasten oeffnen, daher fraglich ob eine
Hausverwaltung dies tun darf. Und wer haftet dabei bei
etwaigen Verlust von Briefen und evtl. zugesandten
Wertgegenstaenden?

Grundsätzlich hat die Hausverwaltung keinerlei Recht auf einen Briefkastenschlüssel. Sie darf Briefkastenschlüssel ohnehin nicht zurückhalten. Das Öffnen der Briefkasten würde ich zwar auch im Rahmen des Strafrechtes sehen, jedoch ist der Eingriff relativ gering, zumindest geringer als der unerlaubte Zutritt in eine Wohnung. Hier wird eine Strafanzeige zur Einstellung führen.

Kann ausserdem eine Hausverwaltung aufgefordert werden, evtl.
Nebenschluessel heruaszugeben?

Selbstverständlich. Die Hausverwaltung muss den Briefkastenschlüssel herausgeben. Sie muss auch Wohnungsschlüssel herausgeben, wenn sie sich in deren Besitz befindet.

Wichtig waeren dabei auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

§ 535 BGB Rdn. 434 ; Der Mieter hat einen Anspruch auf Herausgabe aller Schlüssel; BayObLG ZMR 1996, allerdings hier Garagenschlüssel ) Ist ( Anmerkung des Unterzeichners ) auch auf den Briefkasten anwendbar.

Gruss Günter

@GuenterW:
DANKE!

Denke WEG steht f. Wohungseigentuemergemeinschaft?! Diese hat im konkreten Fall keinen Beschluss gefasst.

Diverse Eigentuemer der Wohnungen wussten bislang noch nicht einmal von der Aktivitaet der Hausverwaltung.

Die Wohungseigentuemer wissen desweiteren noch nicht einmal ueber etwaige Ersatzschluessel oder Generalschluessel Bescheid.

Aendert sich hierbei etwas?

Hallo,

nein, es ändert sich hierbei nichts. Die Hausverwaltung hat keinen Schlüssel von keiner Wohnung zu haben, wenn der jeweilige Vermieter/ Mieter nicht einverstanden ist.

Gruss Günter

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