Angenommener Fall:
Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Hausverwaltung. Jede Mietpartei hat eigene Beschilderung an Klingel und Briefkaesten.
Inwieweit duerfen Mitarbeiter der Hausverwaltung oder von diesen Beauftragte ohne jeglich Vorankuendigung die Beschilderungen entfernen (und entsorgen) und dabei u.U. auch Inhalte der Klingel kuerzen? Rechtlich muessten alte Schilder Eigentum der jeweiligen Wohnungsbewohner sein.
Dabei aber die eigentlich wichtige Frage: Sofern zu Wechsel der Beschilderung die Briefkaesten geoeffnet werden muss, da die Befestigung sowohl der alten als auch der neuen Beschilderung von innen erfolgt, darf eine Hausverwaltung ohne jegliche Vorankuendigung und Einverstaendnis Briefkaesten oeffnen? Soweit ich informiert bin, duerfte selbst ein Amt ohne richterliche Anweisung oder mindestens Verdacht auf grobe Verstoesse mit entsprechender staatsanwaltschaftlicher Anweisung kein Briefkasten oeffnen, daher fraglich ob eine Hausverwaltung dies tun darf. Und wer haftet dabei bei etwaigen Verlust von Briefen und evtl. zugesandten Wertgegenstaenden?
Kann ausserdem eine Hausverwaltung aufgefordert werden, evtl. Nebenschluessel heruaszugeben?
Wichtig waeren dabei auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen.