Hausverwaltung

Hallo,
ist denn bei 5 Eigentümern überhaupt eine HW vorgeschrieben??
Oder kann es sein, das dann die einfache Mehrheit (hier 3 von 5) einen Vertrag erzwingen kann?
Danke

Nein.

Ja.

gegen den Willen der anderen?
Ist das nicht Majorisierung?

Nein, das ist das Mehrheitsprinzip. Nachzulesen grundsätzlich in § 10 Abs. 5 WEG bzw. für die konkrete Fragestellung in § 23 Abs. 3 WEG.

Hallo,
es muss keine externe Hausverwaltung sein, auch einer der Miteigentuemer kann Verwalter sein.