Hallo,
ist denn bei 5 Eigentümern überhaupt eine HW vorgeschrieben??
Oder kann es sein, das dann die einfache Mehrheit (hier 3 von 5) einen Vertrag erzwingen kann?
Danke
Nein.
Ja.
gegen den Willen der anderen?
Ist das nicht Majorisierung?
Nein, das ist das Mehrheitsprinzip. Nachzulesen grundsätzlich in § 10 Abs. 5 WEG bzw. für die konkrete Fragestellung in § 23 Abs. 3 WEG.
Hallo,
es muss keine externe Hausverwaltung sein, auch einer der Miteigentuemer kann Verwalter sein.