Hausverwaltungen

Liebe/-r Experte/-in,

Unser Problem ist Folgendes: Der Hausverwalter weigert sich eine ETV einzuberufen.

Weit über die Hälfte der Eigentümer, in einer WEG mit 31 Einheiten, wünschen dringend eine Versammlung, spätestens im April 2013.
Das Gebäude ist ein Neubau und alle Wohnungen sind seit Mitte 2012 verkauft. Der Hausverwalter wurde vom Bauträger eingesetzt; beide arbeiten eng zusammen. Viele Eigentümer wenden sich mit ihren Problemen an den Verwaltungsbeirat, da weder der Hausverwalter, noch der Bauträger antworten.
Die erste und einzige ETV fand im Sept. 2012 statt; hier wurde ein Beirat gewählt. Erst im Herbst will der Verwalter die nächste Versammlung einberufen.
Der Verwaltungsbeirat sammelte genug Unterschriften (mehr als 25%)und schickte diese an den Hausverwalter, mit dem Wunsch eine ETV einzuberufen. Aufgelistet wurden auch mehr als 20 Punkte, die unbedingt beschlossen und besprochen werden müssen. (Z.B. Kennzeichnung der Stellplätze, Bestellung von Mülltonnen…)
Der Hausverwalter antwortet nicht und kümmert sich um gar nichts. - Was können wir noch tun, um eine ETV zu erzwingen? Den Hausverwalter aus seinem Vertrag entlassen ? Wie sollen wir am besten vorgehen?

Vielen Dank für alle Antworten! - Brendon -

Hallo Brendon,

schau in den Gesetzestext: WEG §24 und folgende. Hast du den Verwaltervertrag? Bis jetzt hat sich der Verwalter m.E. nicht pflichtwiedrig verhalten. Einmal in 12 Monaten eine Eigentümerversammlung ist ok. Wenn ihr Dinge besprechen müßt, die zu Schäden führen würden, wenn sie nicht angegangen werden, dann solltet ihr die Versammlung vom Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates einberufen lassen. Siehe §24 Abs. 2,3,4
Viel Erfolg!

Hallo Brendon,
mir fallen zwei Möglichkeiten ein:

  1. Falls nicht vorhanden vom Amtsgericht oder Grundbuchamt eine Eigentümerliste anfordern und im Namen des Verwaltungsbeirats eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. Der Verwalter muss ebenfalls eingeladen werden.

  2. Mit dem Anwalt zum Amtsgericht gehen und einen neuen Verwalter einsetzen lassen. Allerdings muss ein Grund für nicht ordnungsgemäße Verwaltung vorliegen. Nur weil der Verwalter nicht antwortet, kann er nicht abgewählt werden.

Ich hoffe das hilft!
Grüße
Immopassion

Hallo,
der VW’beirat ist befugt im Namen der Eigentümer eine ausserordentliche Versammlung bei der Hausverwaltung einzufordern. Diese muss zwar separat von der Gemeinschaft gezahlt werden (steht eigentlich im Verwaltervertrag), ist in Eurem Fall ja aber bestimmt das kleinere Problem. Der Hausverwalter muss diese Versammlung abhalten. Wie Du aber geschrieben hast, ist der Verwalter vom Bauträger verpflichtet worden. Das ist heutzutage leider üblich. Somit hat der Bauträger keinen Gegenwind bei Gewährleistungsansprüchen bzw. Mängelanzeigen zu befürchten, da die Hausverwaltung demn Bauträger niemals an den Karren fahren wird. Die einzigste Möglichkeit die Ihr habt, ist der Gebrauch des Sonderkündigungsrechts bei dem Hausverwalter. Hierzu rate ich Euch in jedem Fall. Ein verlorenes Vertrauensverhältnis ist Grund genug, Ihr benötigt aber einen Mehrheitsbeschluss in einer vom Verwalterbeirat einberufenen ausserordentlichen Versammlung ohne den Hausverwalter. Vergisst nicht, von dieser Versammlung ein Protokoll zu machen, mit Einladung, Tagesordnungspunkt, Anwesenheitsliste, Unterschriften etc. Solltet Ihr einen anderen Hausverwalter suchen :smile:)) einfach melden!

MfG
murmeltier

Hallo und herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!!!
Ich denke wir (der Verwaltungsbeirat) werden nun im April eine ETV einberufen, und ich glaube, dass es uns gelingen sollte eine Kündigung des Hausverwalters zu erreichen.
Nur eine kurze Frage habe ich noch: Sind wir verpflichtet auch unseren Hausverwalter zu dieser Versammlung einzuladen?? Ich glaube das irgendwo gelesen zu haben …? Oder müssen wir ihn darüber informieren, dass der Verwaltungsbeirat eine Versammlung einberufen will, u.a. mit dem Ziel ihm zu kündigen???

Schöne Ostertage, und nochmals vielen Dank für die Hilfe!

MfG Brendon