Hallo,
wer weiß, inwieweit sich eine Hausverwaltung ins Wohnungsrecht einmischen darf ?
Wenn man z. B. Kleintiere (Kaninchen) hält und diese auch im Sommer draußen im Gehege im Garten stehen… kann sie das unterbinden?
Obwohl sich kein Mensch darüber beschwert?
Ich weiß, dass Kleintierhaltung in der Wohnung nicht untersagt werden darf - aber wie sieht’s mit Außenhaltung aus ?
Selbst wenn man zuvor die telefonische - aber nicht schriftliche - Bestätigung hatte?
Hallo Martina,
tatsächlich kann die Hausverwaltung jede Tierhaltung auf gemeinschaftlicher Fläche untersagen. Die Flächen berechtigten zum normalen Verkehrsgebrauch, aber nicht zur Tierhaltung. Dabei spielt auch keine Rolle, dass die Mieterschaft sich noch nicht beschwert oder keine Anwände hätte. Und gegen die Kleintierhaltung in der Mietsache des Mieters ist ja nichts einzuwenden, aber eben nur dort.
Eine telefonische Zusage würde im gerichtlichen Streifall nicht ausreichen, weil die Hausverwaltung dies nun schriftlich untersagt. Auch könnte eine schriftliche Zusage zurückgezogen werden.
Hier gibt es eine Reihe von Gründen, hauptsächlich ist jedoch, dass Tiere durch Geruch und natürlich Futter, andere Tiere magisch anziehen, die man eigentlich nicht so gerne in der Nachbarschaft haben will.
Viele Grüße, Theo.
Kaninchenhaltung auf Grünfläche
Hallo,
mal angenommen, es hat sich 1 Eigentümer von 7 beschwert, weil er mal einen Vor-Vormieter in seiner Eigentumswohnung hatte, der wegen Tieren Flöhe bekam… in der Wohnung, wohl bemerkt.
Das ist kein Argument und hat nichts mit dem anderem Fall zu tun.
Sollte man es, auf eine Unterlassungsklage ankommen lassen?
Hallo Martina,
bei einer Eigentümergemeinschaft ist grundsätzlich anzunehmen, dass diese ein Verbot jeglicher Tierhaltung auf dem Sondereigentum (Allgemeinflächen) beschlossen hat und Wohneigentümer, die ihre Wohnung vermieten, werden dies in ihren Mietverträgen berücksichtigen, um nicht sanktioniert zu werden.
Es spiel keine große Rolle, ob sich ein Eigntümer oder Mieter beschwert hat oder alle, einzig kommt es auf die Untersagung der Verwaltung an, denn wer Kleintieren schon halten will, muß dass schon in seiner Wohnung tun.
Klar kann man es u. a. auf eine Unterlassungsklage ankommen lassen, wenn Geld und das Verhältnis im Haus unwichtig sind.
Viele Grüße, Theo.