Hausverwaltungsrchnung für Schadenskoordinierung

Hallo zusammen,

bei meinem Bruder wurde im Dezember ein Wasserschaden festgestellt, dessen Schaden auch durch seine Versicherung beglichen wird.
Da durch den Wasseraustritt auch die unter der seinen liegende Wohnung betroffen war, wurde die Hausverwaltung informiert und diese hat dann weitere Maßnahmen veranlasst (Wohnungen besichtigt, mit Handwerksfirmen in beide Wohnungen, koordinierende Telefonate mit allen beteiligten,…usw).
Nun hat die Hausverwaltung eine Rechnung für die von ihr durchgeführten Tätigkeiten in Höhe von ca. 240,-€ erstellt, wobei uns doch einige Punkte fraglich erscheinen.
Meine Frage ist nun, ist es nicht die eigentliche Aufgabe einer Hausverwaltung solche Koordinierungsmaßnahmen durchzuführen und die Mieter dementsprechend zu betreuen? dafür zahlt ihr der Vermieter ja schließlich ein Entgelt. Ein Vermieter stellt eine Koordinierung doch auch nicht in Rechnung (bei mir oder ihm jedenfalls noch nie).
Vielen Dank schonmal für jegliche Antwort und Hilfe.

Guten Abend Frank,
sie haben völlig Recht mit der Annahme, daß solche Aufgaben
bereits im Verwaltersalär enthalten sind.
Die Hausverwaltung darf diese Tätigkeiten nicht in Rechnung
stellen. Ihr Bruder soll diese Rechnung ablehnen mit der o.g.
Begründung. ( 1.Zeile.) Eine seriöse Verwaltung stellt für
solche Tätigkeiten keine Rechnung.

Ich hoffe daß meine Antwort hilfreich war.

Freundl. Grüße
Martin Gann

Hallo Martin,
Sie haben damit unsere eigene Ansicht zu 100% bestätigt. Dadurch bekommen wir doch ein wenig mehr Argumentationssicherheit.
Vielen Dank dafür.

Gruß
Frank frühling