Hausverwaltungsrecht?

Liebe/-r Experte/-in, ich hab eine Eigentumswohnung in Dresden, die als WEG von einer Hausverwaltung verwaltet wird. Da die Verwaltung ihren Standort gewechselt hat, hat sie einfach seit Anfang letzten Jahres ein Fahrgeld in Höhe von 40,-€ monatlich abgezogen. Ich hab zwar im Verwaltervertrag eine Kilometerpauschale von 0,40€, bin mir aber nicht sicher ob ich für den Umzug, sprich für den längeren Anfahrtsweg aufkommen muss? Ich hab mich auch mit einer anderen Hausverwalterin unterhalten, die mir sagte das es ein ziemlich dreistes Verhalten wäre. Zur Sicherheit würde ich gerne Ihre Meinung bzw. Ihr Wissen dazu benutzen um eventuelle rechtliche Schritte in Angriff zu nehmen. Für Ihre Mühe möchte ich mich im vorraus schon bedanken.
Mit freundlichem Gruß
Atze7

Guten Morgen,

Ihre Anfrage ist leider immer wiederkehrend. Ich gebe Ihnen Recht, dass die WEG Verwaltung hier die rechtliche und vertragliche Situation in vollem Umfang ausnutzt.
Aber Ihren Schilderungen enrnehme ich, dass dies vertraglich vereinbart ist.

Mein Vorschlag ist, diesen Tagesordnungspunkt vor der nächsten ordenlichen WEG Versammlung ordnungsgemäß anzumelden, so dass dieser Ounkt auf den Einladungen erscheint. In der Regel sind die Verwalter kompromissbereit, da diese mit der verwaltung Ihren Umsatz machen.

Grüße aus Hessen
uwe

Hallo,

also das finde ich ebenfalls ziemlich dreist. Auch wenn im Vertrag eine Kilometerpauschale angegeben wurde, so ist der Vertrag mit der Hausverwaltung ja doch mit dem Wissen geschlossen wurden, dass die Verwaltung vor Ort ist und somit keine weiteren Kosten anfallen. Die Verwaltung hätte, meiner Meinung, nach die Eigentümer zumindest darüber informieren müssen, denn bei solchen Zusatzkosten käme für das Objekt ja vielleicht eine andere Verwaltung in Frage.

Also ich denke, die Eigentümer sollten das Gespräch mit der Verwaltung suchen, denn in Ordnung finde ich das Verhalten nicht.

Auch wenn es nichts zur Sache tut, aber wenn wir als Hausverwaltung uns so verhalten würden dann bin ich mir sicher wir wären den Vertrag umgehend los.

Freundliche Grüße

Lieber Anfrager,
juristische Auskünfte darf auch rechtlichen Gründen leider nicht geben. Deshalb mein Tipp: a) Im Verwaltervertrag nachlesen, ob dort ein Standort definiert ist. Bei der Bezeichnung der Vertragsparteien müsste eigentlich eine Adresse stehen. Die ist massgebend. b) prüfen, ob es einen Beschluss zu den Fahrtkosten gibt. c) die Jahresabrechnung nicht genehmigen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Anwaltes anfechten. Dazu einen „Fachanwalt für WEG-Recht“ beauftragen. Auskunft über Adressen gibt es bei der Anwaltskammer.

Ich weiß garnicht, warum Sie sich aufregen???
Seien Sie doch froh, dass Ihre HV nicht auf die Bahamas gezogen ist, dann hätten Sie auch noch Flugkosten zu ersetzen!!
Spass beiseite - ich finde das auch etwas irritierend. Wichtig, bei der Versammlung die Abrechnung nicht anerkennen, die HV nicht entlasten, wenn die Versammlung schon war, innerhalb 4 Wochen Einspruch gegen die Abrechnung beim Amtsgericht schriftlich einlegen und dies dann auf dem Rechtsweg klären lassen.
Ich kann aber nicht orakeln, wie das Ergebnis werden wird. Sie wissen sicherlich, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Auf jeden Fall würde ich einen Verwalterwechsel anstrengen, wenn solch eine Maßnahme unabgesprochen durchgeführt wird.

mfg

Hallo Atze,

wofür ist den die Kilometerpauschale im Verwaltervertrag gedacht? In der Regel bietet ein Verwalter seine Leistungen pauschal an: Eine bestimmte Summe pro Wohnung und Monat und in dieser Summe sind ALLE Leistungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung enthalten, incl. Abrechnung, x Besuche am Objekt pro Monat und natürlich einer Versammlung im Jahr! Leistungen, die darüber hinaus gehen, zusätzliche Fahrten zur Wohnanlage, Kopien, Verwaltergenehmigungen, usw. können (!) gesondert abgerechnet werden, wenn es im Verwaltervertrag entsprechend geregelt ist.

Die von Ihnen genannte km-Pauschale kann sich also nur auf zusätzliche Fahrten zum Objekt beziehen.

Wenn die Verwaltung umzieht, ihren Geschäftsort ändert, somit längere Anfahrtswege hat, ist das zunächst mal nicht Ihr Problem! Die WEG hat mit der Verwaltung einen Vertrag und den kann NIEMAND einseitig abändern! Der Verwalter kann nur bei den nächsten (!) WEV einen Antrag auf Erhöhung seiner Pauschale stellen (muss natürlich in der Einladung nach Art und Umfang deutlich zu erkennen sein) und wenn die Gemeinschaft ablehnt, bekommt er das Geld eben nicht. Kündigen kann er nicht so ohne weiteres, er bewirbt sich dann halt das nächste Mal nicht mehr um die Vertragsverlängerung!

Mir kommt gerade ein Urteil vom BayObLG in Erinnerung, das es für zulässig erklärt hat, dem Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zusätzliche Vergütungen für Leistungen zu gewähren, die mit einem besonderen Aufwand verbunden sind. Im Umkehrschluss heisst das natürlich, dass sich der Verwalter nicht selbst bedienen darf.

Die Äußerung der Kollegin, dass das Verhalten dreist sei, kann ich nur unterstreichen! Ich würde das komplette Geschäftsgebahren dieser Verwaltung ganz genau unter die Lupe nehmen!

Hallo Atze,
es ist, ohne Prüfung des Verwaltervertrages, einfach eine Dreistigkeit. Die WEGs können nicht nachträglich dafür gerade stehen, dass die HV ihren Standort wechselt.
Sollte im Vertrag dies geregelt sein, was bestimmt nicht der Fall ist, ich kenne aus über 30jähriger Erfahrung eine solche Regelung nicht, dann wäre das etwas anderes.
Auch dann wäre es gedeckt, wenn über einen entsprechenden Antrag in der Versammlung beschlossen worden wäre, was aber keine WEG tun würde.
Es ist allein Sache der HV ihre wirtschaftlichen Vorgänge zu prüfen und bei Standortwechsel ggf. die Verwaltung abzugeben.
Sollte die HV sich jedoch vertragswidrig und ohne Beschluss bereits auf dem Konto bedient haben, d.h. den Betrag abgebucht haben, dann ist ggf. sogar eine strafrechtliche Bewertung des Vorgangs in Betracht zu ziehen.
Möglicherweise sollte ein Anwalt konsultiert werden.

MfG
Hartmut Eger
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft