Nehmen wir mal an das eine Hauswand vom Baukran der Nachbarbaustelle beschädigt wird. Man sieht außer am Putz keinen großen Schaden, aber ein Laie kann ja nicht beurteilen ob der Mauerkern einen Schaden abbekommen hat.
Die Versicherung vom Unfallverursacher will keinen unabhängigen Sachverständigen bezahlen, und möchte einen eigenen beauftragten Süd-West Schadenservice vorbei schicken.
Hat der Geschädigte das Recht auf einen unabhängigen Gutachter, dessen kosten von der Versicherung übernommen werden?
Wenn der Geschädigte sich einen Anwalt holen muß, der seine rechte vertritt. Wer muß diese Anwaltkosten übernehmen.
Hallo
Hat der Geschädigte das Recht auf einen unabhängigen
Gutachter, dessen kosten von der Versicherung übernommen
werden?
Selbstverständlich braucht sich der Geschädigte nicht auf den Parteigutachter der Gegenseite einzulassen.
Wenn der Geschädigte sich einen Anwalt holen muß, der seine
rechte vertritt. Wer muß diese Anwaltkosten übernehmen.
Derjenige, der sich hat etwas zuschulden kommen lassen.
Übrigens ist das Überschwenken eines Baukrans auf das Nachbargrundstück nicht vom Hammerschlag- und Leiterrecht des § 7 c Nachbarrechtsgesetz B-W gedeckt. Einschlägige Urteile liegen vor. Der Geschädigte kann daher, wenn er der Kranaufstellung nicht zugestimmt hat, jederzeit per einstweiliger gerichtlicher Verfügung die Beseitigung des Baukrans, mindestens aber eine Schwenkwinkelbegrenzung durchsetzen, um weitere Beeiträchtigungen unmöglich zu machen. Auch die Kosten dafür trägt letztlich der Besitzstörer.
Wäre ich geschädigter Eigentümer und der Bauuunternehmer so bockig wie beschrieben, wüsste ich, was ich zu tun hätte…
Gruß
smalbop
Hat der Geschädigte das Recht auf einen unabhängigen Gutachter, dessen kosten von der Versicherung übernommen werden?
Nein.
Wenn der Geschädigte sich einen Anwalt holen muß, der seine rechte vertritt. Wer muß diese Anwaltkosten übernehmen.
Erst einmal der, der den Anwalt beauftragt. Evt. ergibt sich später, dass die unterlegene Gegenseite die Kosten tragen muß.