Hallo Zusammen,
angenommen ein Vermieter vereinbart mit einem Mieter für ein Mehrparteienobjekt einen kleinen Hauswartvertrag. Als Leistung des Vermieters wird die kostenlose Überlassung eines Kellerraumes (mit einem sonst anfallendend Mietwert von XY EUR) vereinbart.
In der jährlichen Nebenkostenabrechnung werden alle Parteien des Objektes auch mit den Kosten des Hauswartes belastet. Der Hauswart als einer der Parteien in gleicher Höhe wie alle anderen Parteien auch.
Ist es zulässig, dass der Hauswart über die Nebenkostenabrechnung sich anteilig quasi selbst bezahlt?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Moin,
wieso sollte er dir die Leistung geschenkt bekommen?
Die Erbrachte Arbeitsleistung ist abgegolten, die Kosten werden auf alle Mieter verteilt…
hth
Du müsstest auch genau penibel drauf achten, welche Kosten dir in Rechnung gestellt werden. Denn es wir oft leider, bei mir bisher immer der Fall gewesen, auch nicht umlagefähige Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten mit berechnet.
Also, da viele Hausmeister ja überwiegend diese nicht umlagefähigen Arbeiten machen, müsste man jetzt genau drauf achten ob die anderen Arbeiten wie Gartenarbeit, Reinigung etc. nicht schon separat in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Denn dann ergibt sich die Frage, was macht der Hausmeister für Arbeiten und wofür zahle ich genau. Das müsste dann der Vermieter exakt aufschlüsseln.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Gäbe es noch weitere Beiträge? Die erste Antwort ist ja quasi ein ergänzender Vorschlag, worauf noch zu achten wäre. Bei der zweiten Antwort ist mir die Bedeutung nicht ganz klar (vielleicht auch nur wegen der grammatikalisch undeutlichen Ausdrucksweise?).
Es ist ja so, das im beschriebenen Fall, der Hauswart seine Arbeitsleistung erbringt. Diese wird auf alle Mieter umgelegt. Ein Mieter ist jedoch auch der Hauswart. Sagen wir mal, der Hauswart würde 1/3 der Parteien ausmachen, dann bedeutet dies, dass der Hauswart die von ihm erbrachte Arbeitsleistung auch noch zu einem Drittel bezahlt.
Ich hoffe, ich habe mich eingermaßen klar ausgedrückt.
Vielen Dank für Eure/Ihre Beiträge!
Hallo,
Bei der
zweiten Antwort ist mir die Bedeutung nicht ganz klar
(vielleicht auch nur wegen der grammatikalisch undeutlichen
Ausdrucksweise?).
wieso, ist doch klar formuliert.
Dann mal einfacher:
Stell dir vor, du belieferst eine Bäckerei mit Mehl und kaufst danach ein Brot. Sagst du jetzt zum Bäcker:„Das Mehl darin bezahle ich nicht, weil es ja von mir ist“?
Gruß
Joschi
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Es ist ja so, das im beschriebenen Fall, der Hauswart seine
Arbeitsleistung erbringt. Diese wird auf alle Mieter umgelegt.
Ein Mieter ist jedoch auch der Hauswart. Sagen wir mal, der
Hauswart würde 1/3 der Parteien ausmachen, dann bedeutet dies,
dass der Hauswart die von ihm erbrachte Arbeitsleistung auch
noch zu einem Drittel bezahlt.
Hi,
warum sollte der Hauswart doppelt entlohnt werden? Festgelegt ist:
-> Tätigkeit für kostenloses Kellerabteil und nicht:
-> Tätigkeit für kostenloses Kellerabteil und Befreiung von Hauswartskosten
Gruß
'Tina