Hauswart hat Winterdienst nicht durchgeführt

Hallo,

ich bin die Mieterin einer Wohnung bei einem privaten Vermieter.

Diesen Winter hatten wir sehr viel Schnee vor unserem Haus(2 Monate, von Dezember bis Februar). Während bei den Nachbarhäusern alles geräumt wurde, ist bei mir vor dem Haus NICHTS passiert. Es wurde weder gestreut, noch Schnee beseite geräumt.

Laut Hausordnung hat unser Hauswart Winterdienst. In der Betriebskostenabrechnung gibt es einen einzeln aufgeführten Betrag für den Hauswart und einen gesonderten Betrag für den Winterdienst.

Ich sehe nicht ein, dass ich für den Winterdienst bezahle - und es wird nichts gemacht!! Was kann ich tun?
Bei der nächsten Betriebskostenabrechnung einen Teilbetrag abziehen (welche Höhe ist angemessen?)? Dem Vermieter habe ich bis jetzt noch nichts gemeldet, soll ich das jetzt noch nachholen, obwohl der Schnee seit dieser Woche fast weg ist? Wenn ja, Mündlich oder schriftlich? Oder soll ich warten bis die BK-Abrechnung kommt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Kyara,

um Zahlungen zu kürzen ist es UMBEDINGT notwendig die Mängel auch anzuzeigen. Am Besten natürlich schriftlich, wenn Möglich sollten sich hier mehrere Nachbarn zusammenschließen. In diesem Schreiben ist es Sinnvoll auch auf die Nicht-Zahlung hinzuweisen (Keine Leistung - Keine Zahlung). Das Wichigste wird jedoch die nächste Nebenkostenabrechnung. Wenn hier Leistungen für den Winterdienst berechnet werden sollte die Hausgemeinschaft wiederspruch einlegen und einsicht in die Unterlagen einfordern - Dies ist Ihr gutes Recht. Vorab ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter führen, und auf das kommende hinzuweisen ist in jedem Fall zu empfehlen. Detailierte Tips und Tricks stellen auch die lokalen Mieterschutzvereine zur Verfügung.

MfG
P.Burmann

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Hallo Kyara,

lt. BGB ist der Eigentümer zur Räumung verpflichtet; wenn er diese Pflicht auf Dritte überträgt, dann muss er sich auch in geeigneter Weise von dessen ordnungsgemäßer Durchführung überzeugen.

Somit wäre zunächst zu prüfen, ob der Hausmeister noch immer Verpflichteter ist und damit die Kosten bei der nächsten Abrechnung angesetzt werden.

Ich würde an Ihrer Stelle dringend die Eigentümer ansprechen (besser wäre dies aus Gründen des Nachweises sogar in der Schneephase gewesen), um die Angelegenheit zu klären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese den untätigen Hausmeister bezahlen werden und Sie auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Beste Grüße

H. J. Ricken

Hallo, bin leider nicht sachundig genug um hier einen Rat geben zu können Tut mir leid!
Hallo,

ich bin die Mieterin einer Wohnung bei einem privaten
Vermieter.

Diesen Winter hatten wir sehr viel Schnee vor unserem Haus(2
Monate, von Dezember bis Februar). Während bei den
Nachbarhäusern alles geräumt wurde, ist bei mir vor dem Haus
NICHTS passiert. Es wurde weder gestreut, noch Schnee beseite
geräumt.

Laut Hausordnung hat unser Hauswart Winterdienst. In der
Betriebskostenabrechnung gibt es einen einzeln aufgeführten
Betrag für den Hauswart und einen gesonderten Betrag für den
Winterdienst.

Ich sehe nicht ein, dass ich für den Winterdienst bezahle -
und es wird nichts gemacht!! Was kann ich tun?
Bei der nächsten Betriebskostenabrechnung einen Teilbetrag
abziehen (welche Höhe ist angemessen?)? Dem Vermieter habe ich
bis jetzt noch nichts gemeldet, soll ich das jetzt noch
nachholen, obwohl der Schnee seit dieser Woche fast weg ist?
Wenn ja, Mündlich oder schriftlich? Oder soll ich warten bis
die BK-Abrechnung kommt?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Kyara,

der Vermieter hafet in Fällen eines Schaden soder Unfalls. Er kann das aber auf den Mieter umlegen, dass der Winderdienst gemacht wird.
Wenn Ihr aber dafür bezahlt, dass Windedienst gemacht wird vom Hauswart, dann könnt ihr auch verlangen, dass es gemacht wird.
Warum habt ihr den Vermieter bis jetzt nicht daruaf angesprochen? Wohnt er nicht in der Nähe?
Melde ihm bitte schriftlich udn wenn du auch Zeugen hast oder andere Mieter die dies bestätigen können, dann schreib auf an welchen Tagen geräumt worden ist und wann nicht.
Kläre aber erst ab, was der Hauswart wirklich machen muss.
Schreib deinem Vermieter, dass du die Position mit Winderdienst nicht begleichen wirst

Gruß

master-cons

Auf jeden Fall den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass der Hauswart dem Winterdienst nicht nachgekommen ist und Du nicht bereit bist Kosten fuer nicht ausgefuehrte Arbeiten zu uebernehmen.
Sehr empfehlenswert ist auch der Deutsche Mieterbund, bzw. der oertliche Mietverein.
Gruss, Bomdoi:wink:

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