Guten Tag,
sind die Lohnabrechnungskosten für Hauswarttätigkeiten,
(keine Hausmeistertätigkeit) gehören zu Gesamtkosten des Hauswarts,
in den Betriebskostenabrechnungen umlegbar sind?
Die Lohnkostenabrechnung wird vom Steuerberater erstellt und gesondert die dafür entstandenen Kosten der Hausverwaltung aufgestellt und mitgeteit.
Mit freundlichen Grüßen