Guten Tag,
sind die Lohnabrechnungskosten für Hauswarttätigkeiten,
(keine Hausmeistertätigkeit) gehören zu Gesamtkosten des Hauswarts,
in den Betriebskostenabrechnungen umlegbar sind?
Die Lohnkostenabrechnung wird vom Steuerberater erstellt und gesondert die dafür entstandenen Kosten der Hausverwaltung aufgestellt und mitgeteit.
Die Lohnabrechnung sind Kosten der Verwaltung, diese sind nur in Ausnahmefällen umlegbar, Z.B. im Gewerbebereich wenn vereinbart oder z.B. die Kosten für die Erstellung der Wasser und der Heizkostenabrechnung.