Angenommen
es bekommt jemand einen neuen Hauswasseranschluss
gelegt von einer Baufirma bzw Installateur
welcher Mehrwertsteuersatz darf angewendet werden?
Wasserversorgungsunternehmen dürfen nur noch mit 7 % abrechnen wenn Sie ausführend sind
Angenommen
es bekommt jemand einen neuen Hauswasseranschluss
gelegt von einer Baufirma bzw Installateur
welcher Mehrwertsteuersatz darf angewendet werden?
Wasserversorgungsunternehmen dürfen nur noch mit 7 % abrechnen wenn Sie ausführend sind
Hall erst einmal,
Auf die Bauleistung den vollen Satz auf die laufenden Lieferungen von Trinkwasser 7%.
Christian
Hallo
es gibt da jedoch seit letztes Jahr ein paar Rechtssprechungen das nur 7 % abgerechnet werden dürfen. Daran müssen sich leider nur die Wasserbetriebe halten.