Hauswasserversorgung

Hallo,

mal angenommen, zwei Häuser haben eine gemeinsame Wasservsersorgung (Brunnen, Pumpe und teile der Leitungen gemeinsam). Das eine Haus wäre vermietet. Der Mieter hätte eine Pauschale für Wasser zu zahlen in Höhe von 10 € monatlich (Pauschale beinhaltet Wartungs-, Reperatur- und Stromkosten für die Wasserpumpe, Kosten für Qualitätsüberprüfung).

Wäre das viel oder wenig?

Im laufe eines Jahres wäre die Wasserversorgung 3 mal kurz ( längstens über 3 Std.) ausgefallen. Dem Mieter wäre für diese Ausfallzeiten Wasser in Kanistern angeboten worden, was er abgelehnt hätte.

Was muß ein Mieter hinnehmen?
Wäre 3x Wasserausfall im Jahr hinnehmbar?
Ab wann wäre es nicht mehr akzeptabel und ein Mietminderungsgrund?

Gruß Memale

Hallo,

mal angenommen, zwei Häuser haben eine gemeinsame
Wasservsersorgung (Brunnen, Pumpe und teile der Leitungen
gemeinsam). Das eine Haus wäre vermietet. Der Mieter hätte
eine Pauschale für Wasser zu zahlen in Höhe von 10 € monatlich
(Pauschale beinhaltet Wartungs-, Reperatur- und Stromkosten
für die Wasserpumpe, Kosten für Qualitätsüberprüfung).

Wäre das viel oder wenig?

Es kommt darauf an. Pro Person beträgt der monatl. Wasserverbrauch in Deutschland ca. 4 m³/Monat, bei einem Wasserpreis von ca. 2 €/m³ wären das also 8 €/Monat und damit für einen Singlehaushalt etwas teuer. Für eine 3 köpfige Familie dagegen wäre die geschilderte Hauswasserversorgung dagegen ein Schnäppchen.

Im laufe eines Jahres wäre die Wasserversorgung 3 mal kurz (
längstens über 3 Std.) ausgefallen. Dem Mieter wäre für diese
Ausfallzeiten Wasser in Kanistern angeboten worden, was er
abgelehnt hätte.

Was muß ein Mieter hinnehmen?

Was wurde dem Mieter vor Mietantritt bzgl. Wasserversorgung versprochen? Wenn auf die erhöhte Ausfallmöglichkeit hingewiesen wurde, dann darf er sich jetzt nicht beschweren. Außerdem: Auch das örtliche Wasserwerk garantiert keine ununterbrochene Stadtwasserversorgung sondern behält sich geplante und ungeplante Unterbrechungen vor, dieses Recht kann selbstverständlich ein Privatversorger auch in Anspruch nehmen. Ein Mieter sollte halt wissen, was für einen Wasserlieferungsvertrag er eingegangen ist.

Wäre 3x Wasserausfall im Jahr hinnehmbar?

Wenn es sich um kurzzeitige Ausfälle handelt auf jeden Fall. Dafür zahlt eine Familie nur einen minimalen Wasserpreis. Bei techn. Störungen oder Wassermangel wären sogar Verbrauchseinschränkungen oder tägl. Rationierungen möglich.

Ab wann wäre es nicht mehr akzeptabel und ein
Mietminderungsgrund?

Bei den geschilderten Verhältnissen würde ich keinen Mietminderungsgrund sehen.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang

Es kommt darauf an. Pro Person beträgt der monatl.
Wasserverbrauch in Deutschland ca. 4 m³/Monat,

kannst du mir mal erklären wo diese Werte herkommen? Der Kater kommt locker mit 30% aus, zumindest was seinen beinflussbaren privaten Verbrauch betrifft

LG
Mikesch

Es kommt darauf an. Pro Person beträgt der monatl.
Wasserverbrauch in Deutschland ca. 4 m³/Monat,

kannst du mir mal erklären wo diese Werte herkommen?

Hallo Mikesch,
das ist ein Durchschnittswert, den ich auch schon aus verschiedenen Quellen gehört habe. In Durchschnittswerten sind Leute erfasst, die sich mit der Limoflasche duschen, aber auch die, die ihren Rasen mit Trinkwasser wässern.
Grüße
Ulf

Hallo,

mal angenommen, zwei Häuser haben eine gemeinsame
Wasservsersorgung (Brunnen, Pumpe und teile der Leitungen
gemeinsam). Das eine Haus wäre vermietet. Der Mieter hätte
eine Pauschale für Wasser zu zahlen in Höhe von 10 € monatlich
(Pauschale beinhaltet Wartungs-, Reperatur- und Stromkosten
für die Wasserpumpe, Kosten für Qualitätsüberprüfung).

Diese Kosten im Monat und zwar auch für eine Person sind eine Freude für jeden, der Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezieht. Ein Kubikmeter Wasser ( ohne Abwasser, Zählergebühren und Steuern) kostet zwischen 2,50 - 6,00 € je nach Wasserversorgung. Reparaturkosten der Wasserpumpe sind nicht umlagefähig. Also, das ist günstig.

Wäre das viel oder wenig?

Im laufe eines Jahres wäre die Wasserversorgung 3 mal kurz (
längstens über 3 Std.) ausgefallen. Dem Mieter wäre für diese
Ausfallzeiten Wasser in Kanistern angeboten worden, was er
abgelehnt hätte.

Das Angebot liegt vor. Wenn der Mieter dieses Angebot nicht annimmt, hat er eben selbst für Wasser zu sorgen. Der Mieter kannte die Wasserversorgung und muss wissen, dass diese insbesondere bei einem Brunnen auch ausfallen kann.

Was muß ein Mieter hinnehmen?
Wäre 3x Wasserausfall im Jahr hinnehmbar?
Ab wann wäre es nicht mehr akzeptabel und ein
Mietminderungsgrund?

Nein, Mietminderung schließe ich generell deshlab aus, weil dem Mieter Ersatz angeboten wurde. Lehnt er diese Überbrückungsmassnahme ab, kann er keine Mietminderung vornehmen.

Im Übrigen erinnert mich Deine Frage an eine Diskussion im Brett Mierecht vor einiger Zeit zum gleichen Thema.

Gruss Günter

Hallo,

mal angenommen, zwei Häuser haben eine gemeinsame
Wasservsersorgung (Brunnen, Pumpe und teile der Leitungen
gemeinsam). Das eine Haus wäre vermietet. Der Mieter hätte
eine Pauschale für Wasser zu zahlen in Höhe von 10 € monatlich
(Pauschale beinhaltet Wartungs-, Reperatur- und Stromkosten
für die Wasserpumpe, Kosten für Qualitätsüberprüfung).

Diese Kosten im Monat und zwar auch für eine Person sind eine
Freude für jeden, der Wasser aus der öffentlichen
Wasserversorgung bezieht. Ein Kubikmeter Wasser ( ohne
Abwasser, Zählergebühren und Steuern) kostet zwischen 2,50 -
6,00 € je nach Wasserversorgung. Reparaturkosten der
Wasserpumpe sind nicht umlagefähig. Also, das ist günstig.

Wo kann ich diese Info nachlesen? Gibt es dazu einen Link?

Vielen Dank für die Auskunft?

Wäre das viel oder wenig?

Im laufe eines Jahres wäre die Wasserversorgung 3 mal kurz (
längstens über 3 Std.) ausgefallen. Dem Mieter wäre für diese
Ausfallzeiten Wasser in Kanistern angeboten worden, was er
abgelehnt hätte.

Das Angebot liegt vor. Wenn der Mieter dieses Angebot nicht
annimmt, hat er eben selbst für Wasser zu sorgen. Der Mieter
kannte die Wasserversorgung und muss wissen, dass diese
insbesondere bei einem Brunnen auch ausfallen kann.

Was muß ein Mieter hinnehmen?
Wäre 3x Wasserausfall im Jahr hinnehmbar?
Ab wann wäre es nicht mehr akzeptabel und ein
Mietminderungsgrund?

Nein, Mietminderung schließe ich generell deshlab aus, weil
dem Mieter Ersatz angeboten wurde. Lehnt er diese
Überbrückungsmassnahme ab, kann er keine Mietminderung
vornehmen.

Im Übrigen erinnert mich Deine Frage an eine Diskussion im
Brett Mierecht vor einiger Zeit zum gleichen Thema.

Ich werd noch mal suchen, danke

Gruss Günter

Hallo,

mal angenommen, zwei Häuser haben eine gemeinsame
Wasservsersorgung (Brunnen, Pumpe und teile der Leitungen
gemeinsam). Das eine Haus wäre vermietet. Der Mieter hätte
eine Pauschale für Wasser zu zahlen in Höhe von 10 € monatlich
(Pauschale beinhaltet Wartungs-, Reperatur- und Stromkosten
für die Wasserpumpe, Kosten für Qualitätsüberprüfung).

Diese Kosten im Monat und zwar auch für eine Person sind eine
Freude für jeden, der Wasser aus der öffentlichen
Wasserversorgung bezieht. Ein Kubikmeter Wasser ( ohne
Abwasser, Zählergebühren und Steuern) kostet zwischen 2,50 -
6,00 € je nach Wasserversorgung. Reparaturkosten der
Wasserpumpe sind nicht umlagefähig. Also, das ist günstig.

Wo kann ich diese Info nachlesen? Gibt es dazu einen Link?

Dies sind Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis in Mietsachen. Der Hinweis auf Reparaturkosten regelt die Verordnung. Reparaturen sind nicht umlagefähig. Sie fallen auch nicht unter Kleinreparaturen.

Gruss Günter

Vielen Dank, eine Frage noch. In der Betriebskostenverordnung steht als umlagefähig, „Kosten für den Betrieb einer hauseigenen Wasserversorgung…“ sind da nicht Instandhaltung und Reperaturen der Hauswasserversorgung enthalten oder verstehe ich das falsch?

Vielen Dank
Gruß Memale

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank, eine Frage noch. In der Betriebskostenverordnung
steht als umlagefähig, „Kosten für den Betrieb einer
hauseigenen Wasserversorgung…“ sind da nicht Instandhaltung
und Reperaturen der Hauswasserversorgung enthalten oder
verstehe ich das falsch?

Vielen Dank
Gruß Memale

Bitte Betriebskostenverordnung genau lesen!
z.b. unter
http://www.nebenkosten.org/texte/BKVO.pdf
Seite 6 ff

In der Allgemeinen Erläuterung unter § 1 (2) steht ausdrücklich:
Zu den Betriebskosten gehören nicht

  1. Verwaltungskosten
  2. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
    In § 2 folgt dann die Auflistung der 17 Betriebskostenarten.

Hallo,

mal angenommen, zwei Häuser haben eine gemeinsame
Wasservsersorgung (Brunnen, Pumpe und teile der Leitungen
gemeinsam). Das eine Haus wäre vermietet. Der Mieter hätte
eine Pauschale für Wasser zu zahlen in Höhe von 10 € monatlich
(Pauschale beinhaltet Wartungs-, Reperatur- und Stromkosten
für die Wasserpumpe, Kosten für Qualitätsüberprüfung).

Vielen Dank, eine Frage noch. In der Betriebskostenverordnung
steht als umlagefähig, „Kosten für den Betrieb einer
hauseigenen Wasserversorgung…“ sind da nicht Instandhaltung
und Reperaturen der Hauswasserversorgung enthalten oder
verstehe ich das falsch?

Unter Kosten für den Betrieb sind die vereinbarten Kosten mit Ausnahme der Reparaturen zu betrachten. Das Funktionieren - der Vorgang entspricht einer Heizanlage - der Anlage ist Bestandteil der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache, die der VM schuldet. Ob er nun Pumpen oder Motoren austauschen muss oder Wasserzuführungsrohre, auch elektrische Einrichtungen für den Betrieb der Anlage ist unerheblich. Wenn er die Reparatur nicht vornimmt, verstößt er - um es einfach darzustellen - gegen seine vertragliche Vereinbarung ( Mietvertrag) Wohnraum mit Wasseranschluß zur Verfügung zu stellen.

Gruss Günter