Hauswasserwerk läuft über eigenen Stromzähler

Hallo,
meine schwester hat ein problem mit ihrer Vermieterin. Das Hauswasserwerk läuft über ihren Stromzähler anstatt über den gemeinschaftsstromzähler. Es handelt sich hierbei um ein 2 Familienhaus. Meine Schwester schrieb die Vermieterin schon an, jedoch kam nur zur Antwort, dies wäre im Mietvertrag so geregelt. Wir schauten dann gemeinsam dem Mietvertrag mehrmals durch, jedoch fanden wir nichts. Was können wir nun tun? Klemmt sie das Hauswasserwerk ab steht der Keller unter Wasser. Aber ich bin der mein ung die kosten sind von beiden Mietparteien zu tragen und Günstig ist es nun mal nicht! Hat meine Schwester sonst auch ein Recht auf Mietminderung?
Es Gibt auch noch weiere probleme. z.B. Wasseruhr. Es gibt einmal eine Hauptwasseruhr und 2 Zähler für die Wohnungen. Es wurde aber nur die Hauptwasseruhr abgelesen. Die kosten sollen nun wie folgt verteilt werden 2/3 meine Schwester (Da Kinder) und 1/3 die Nachbarin??? Dies ist doch auch nicht zulässig oder? Im Mietvertrag sind auch keine qm² angegeben. Also kann so auch nicht abgerechnet werden. Meine Schwester hat nur probleme mit der vermieterin. Was können wir nun tun? Dazu gesagt sei noch, sie erlaubt sich dies auch, weil ihr sohn Anwalt ist und er diese spielchen auch unterstützt.

ferndiagnose ist immer schwer…
ich kenne den mietvertrag nicht insofern kann ich nicht sagen ob da eine versteckte klausel drin ist das diese wohnung das tragen muss und sie sich damit durch ihre unterschrift das einverständnis geholt hat.
insofern kann ich dazu nur raten den mietvertrag einem experten für mietrecht (mieterbund oder anwalt der auf mietrecht spezialisiert ist) zu geben und dieses prüfen zu lassen
mit der wasseruhr: kinder heißt mindestens 2 + ihre schwester wären das dann 3 personen wo in der anderen wohnung nur eine person lebt.
normaler abrechnungsmodus ist entweder nach m² oder nach personen. wenn nach personen abgerechnet würde hätte ihre schwester 3/4 und die andere person 1/4 zu zahlen
Beispiel bei 100,00 €
3/4 wären dann 75,00€
1/4 wären dann 25,00€

wenn man das ganze jetzt mit der gegebenen Variane durchrechnet
2/3 wären dann 66,66€
1/3 wären dann 33,33€
insofern steht sich ihre schwester insofern sie 2 kinder hat besser und wenn es noch mehr kinder sind wird der gewinn immer mehr
deckt sich der gewinn der wasserkosten mit den zahlungen für die hauswasseranlage? wenn das der fall sein sollte würde ich mir überlegen ob ich da was sage, denn wenn ein eigener zähler für diese anlage kommt der auch die üblichen grundgebühren etc. hat trägt ihre schwester das auch zur hälfte mit und die abrechnung der wasserkosten wird sich dann bestimmt auch auf personen exact beziehen.

das ablesen der wsseruhren hätte erfolgen müssen, ist eigenverschulden - insofern wäre interessant zu wissen wer vorher in der wohnung gewohnt hat und wieviele monate mit welchem abrechnungsmodus, wer erstellt die abrechnung der wasserkosten ist das ein unternehmen wie techem können die wenn kein zählerstand vorliegt die angelegenheit schätzen auf die monate in denen ihre schwester die wohnung bewohnt hat. Sollte es einen vormieter gegeben haben und der wechsel war fließend dann könne auch eine ablesung vorhanden sein, denn wer auszieht achtet ebenso auf seine zählerstände wie der der einzieht.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße margret

  1. Sämtliche Stromverbraucher, die zum Allgemeinstrom (Pumpe für Heizung, Hausbeleuchtung, Hausentwässerung, etc.) zählen, müssen über einen eigenen Zähler laufen und entsprechend über die Betriebskosten abgerechnet werden. Der Gesetzgeber sieht für diese Kosten vor, dass nach der Wohnfläche abgerechnet wird (556a BGB). Näheres dazu hier: http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos/4…

  2. Wenn für alle Wohnungen eines Hauses Wasseruhren installiert sind, muss zwingend nach diesen Einzeluhren abgerechnet werden. Darauf ist zu achten dass diese Uhren geeicht sind. Das Eichdatum steht auf der Uhr und gilt bei Kaltwasser für 6, bei Warmwasser für 5 Jahre.

Da der Einbau von Wasseruhren Ländersache ist, müssen Sie hier nachlesen, was für Ihr Bundesland gültig ist: http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordn…

Hallo,
es gibt auch andere Anwälte, die „gegen den Sohn-Anwalt“ argumentieren würden. Diese Vorgehensweise der Vermieterin entspricht absolut keiner Mietrechtssprechung und bevor Sie Mietminderung machen(die unter den genannten Umständen sinnlos wäre-da der „Sohn“ dort wieder etwas finden würde) kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Allein kommen SIE hier nicht durch. Hoffe für Sie, dass Sie eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung haben, die man als Mieter IMMER haben sollte.
Viel Erfolg bei der Lösung des Problems wünscht Ihnen
Waldi64

Sehr geehrte/geehrter???

Ihre Schwester muss in diesem Fall einen Anwalt einschalten. Bei diesem Vorgang ist nicht nur etwas fehlerhaft, sondern alles.
Da Sie den Sohn der Vermieterin als Anwalt mit benennen, schaffen Sie/Ihre Schwester es nicht, dagegen ohne Anwalthilfe zu kämpfen.
Interessant wäre zu erfahren, auf welchem Gebiet dieser Sohn tätig ist. Im Mietrecht auf keinen Fall, denn was Sie schreiben, entspricht diesem nicht.
Ggf. kann Ihre Schwester gegen diesen Anwalt vor die Anwaltskammer mit Beshcwerde gehen. Doch ohen Rechtsschutz-Versicherung wäre das ein teurer „Spaß“.
Ich wünsche Ihnen was…
MfG
Naximilian123

hallo leider sind das rechtsfragen die ich so nicht beantworten kann wofür wird das hww denn benutzt gemeinsamer garten ?? denke das du die frage in rechtsportal stellen solltest lieben gruß volli1848

Die Verteilung des Wasserverbrauchs nach Personen ist zulässig. Da aber Uhren zur Erfassung des jeweils individuellen Wasserverbrauches vorhanden sind, sollten Sie darauf drängen, dass hier auch künftig eine Ablesung und demzufolge genaue Zuweisung der Verbrauchskosten vorgenommen wird. Sieht der Mietvertrag nichts anderes vor, bestehend Sie auf der Einzelablesung. Erhen sich danach Ihre Kosten durch höher festgestellten Verbrauch, ist das Ihr Problem - aber zumindesten ein korrektes! Die Uhren dürfen dabei nicht älter als 5 Jahre sein. Beim Strom sollten Sie auf einer Trennung unter Installation eines eigenen Zählers oder zumindesten eines Zwischenzählers für das Hauswasserwerk bestehen. Bis zur Installation sollten Sie die angfallenden Stromkosen dem Vermieter mit ca. 50 % aufgeben. Übrigens so ein Zwischenzähler kostet schlappe € 60 bis € 80 incl. Installation. Der wird in das Kabel zum Hauswasserwerk eingefügt. Die späteren ermittelten Kosten muß der Vermieter dann anteilig dem 2. Nutzer mit der Aufforderung, den Betrag an Sie zu überweisen, in Rechung stellen. Dies entfällt bei einem gesonderten Zähler, desssen Stromkosten dann im
wege der normalen Umlage gegenüber Ihnen und dem nachbarn erhoben werden; das wäre auch die saubere Lösung.

Bezüglich des Stroms für ein Hauswasserwerk ergibt sich zunächst einmal die Frage, was dieses Hauswasserwerk denn macht. Dient es der Zuführung von Brunnenwasser in die Wohnungen oder soll es den Keller vor Überschwemmung schützen. Wenn Letzteres der Fall ist, ist dies keine Sache, die den Mieter etwas angeht. Denn dann ist es eine Einrichtung, die das Bauwerk schützt. Und das muss ausschließlich der Vermieter bezahlen. Es sei denn, im Mietvertrag ist vertraglich etwas anderes vereinbart.

Gleiches gilt für die Verteilung der Kosten der Ablesung des Hauptwasserzählers. Diese müssen so aufgeteilt werden, wie es im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist dort keine Vereinbarung getroffen worden, kann die Aufteilung nach Anzahl der Mieter oder nach gemieteten Quadratmetern erfolgen. Da, wie sie schreiben, keine Quadratmeter im Mietvertrag angegeben sind, entfällt dieses. Eine Aufteilung nach Anzahl der Personen ist nur dann möglich, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Es scheint hier also so zu sein, dass nur eine Aufteilung nach Anzahl der Mieter möglich ist.

Teilen sie dem Vermieter schriftlich mit Nachweis dieses mit. Teilen sie weiterhin mit, dass sie aus dem Grunde nur die Kostenzahlen, die sie nach diesem Schlüssel ermittelt haben. Wenn dem Vermieter das nicht passt, muss er Klagen.

Sucht euch eine neue Wohnung oder eine Anwalt der es mit dem Sohn der Vermieterin aufnimmt.

Ihr bekommt nie Ruhe rein, daher würde ich langfristig für eine andere Wohnung plädieren.

Viel Erfolg

zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich Mietschuld zu zahlen. Schon der Gedanke den Keller unter Wasser setzen zu wollen, ist verwerflich! den Schaden müsste sie natürlich bezahlen und zusätzlich fristlos gekündigt werden.
In Deutschland herscht Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann mit jedem (auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften), Verträge schließen.

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Sämtliche Stromkosten die der Allgemeinheit zu Nutze kommen müssen Geteilt werden ,wenn der Keller aus welchen gründen nur so trocken zu halten ist so liegt ein Mangel vor das ist dann nur Sache des Vermieters es ist ja auch sein Nutzen wenn kein Schaden am Haus ein tritt ,der ist schnell vorhanden wenn der Keller ständig unter Wasser steht , dies kann nicht auf den Rücken der Mieter verteilt werden b.z.w. in Rechnung getellt werden . Heißt nach meinem Verständniss muss der Vermieter die Stromkosten tragen .Sind Wasseruhren vorhanden müssen diese auch als Grundlage zur Abrechnungen hinzu gezogen werden .
Ehrlich gesagt , neue Wohnung suchen bei so einem Belehrung resistent Vermieter der meint er habe das Recht gepachtet weil der Sohn Jura studieren hat ,macht nur Probleme .

Hallo,
ich glaube Sie meinen kein Hauswasserwerk. Dies dient nach meinem Wissen dazu, das Haus mit Frischwasser zu versorgen, nicht den Keller trocken zu halten. Aber ich glaube zu wissen, was Sie meinen.
Mein Rat wäre, einfach einen Stromzähler für Elektrogeräte dazwischenzuschalten. Dann kann Ihre Schwester den konkreten Verbrauch nachweisen.
Zum zweiten Problem: Wenn Einzelzähler vorhanden sind, muss nach Ihnen abgerechnet werden.

Viel Erfolg und nich ärgern lassen.

Das klingt anch einem Fall für Mietminderung. Ziehen Sie am Besten einen Anwalt oder bspw. den Mieterschutzbund hinzu.

Hallo,
grundsätzlich muss im Mietvertrag die QM-Zahl angegeben werden und ihr könnt die Vermieterin gerichtlich dazu zwingen, den Wasserverbrauch über eine separate Uhr laufen zu lassen.