Hauswirtschaftl. Pflege angerechnet auf Alhi

Hallo Leute,

für eine schwerbehinderte Freundin, die Leistungen der Pflegestufe 1 als Sachleistungen erhält, führe ich seit dem 1.7.2004 den Haushalt. Sie erhält dazu Hilfe in besonderen Lebenslagen nach den §§ 68,69 BSHG in Höhe von 188,57 Euro im Monat (für Juli noch 235,67, da Fahrtkosten angefallen waren, die ich jetzt nicht mehr habe). Diese führt sie an mich ab.

Da ich Alhi beziehe, habe ich das dem Arbeitsamt mitgeteilt. Nun hat das AA mir für Juli und August insgesamt 94,24 Euro einbehalten, ab September jeden Monat 23,67 Euro.

Bescheid datiert vom 18. August 04.

Nun habe ich heute(!!!) per Zufall im Internet erfahren, dass nach § 2 Nr. 5 Alhi-Verordnung nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Habe das Dokument als PDF-Datei heruntergeladen.

Nun ist die Widerspruchsfrist leider abgelaufen.

Welche Möglichkeit habe ich dennoch, mein - zu Unrecht - einbehaltenes Geld wieder zurück zu bekommen?

Auf Antworten freut

sich der Asterix

Welche Möglichkeit habe ich dennoch, mein - zu Unrecht -
einbehaltenes Geld wieder zurück zu bekommen?

Auf Antworten freut

sich der Asterix

Hallo…
DEIN Geld WIEDER ZURÜCKbekommen???
Recht so… Hier hat sich jemand an Deinem mit harter Arbeit sauer verdienten Lohn bedient, sieh bloss zu dass Du mitnimmst, was Du kriegen kannst…

Bommel, der sich ebenso auf Antworten freut