Hallo,
A ist mit B zusammen, Sicherungsgeber, Darlehensnehmer und Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Grundstück.
Eine Kooperartion zwischen den Partnern ist nicht mehr möglich. A zahlt die Raten allein bisher (Trennung war vor ca. 2 Jahren), wohnt allein im Gebäude und droht ab März nun mit Privatinsolvenz/Nichtbezahlung der Raten. Ein Verkauf des Objektes scheitert an nicht marktgerechten Preisvorstellungen von A. B möchte nun nicht die Raten wegen gemeinschaftlicher Haftung übernehmen, zumal A weiter im Haus wohnen bleibt als Miteigentümer. Was ist nun zu tun, um seine Miteigentümerschaft als insolventer Vertragspartner enden zu lassen? Teilzwangsversteigerung oder Versteigerung, bei der B das Haus dann allein erwirbt nach Absprache mit Bank?
Bitte kurze Info da Zeit drängt.
Grüsse
Richard
dem Fragesteller ist wie ich annehme klar, dass zwei Schuldverhältnisse bestehen. Zum einen gibt es die gesamtschuldnerische persönliche Haftung aus dem Darlehensvertrag und zum anderen die dingliche Haftung des Pfandobjektes.
Ziel von B ist es aus dem persönlichen Schuldverhältnis zu kommen, bzw. die Schuld nach Möglichkeit durch Verkauf des Objektes zu tilgen oder zumindest zu mindern.
Eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft am Grundbesitz ist eine Möglichkeit. Hier wird jedoch nur das Grundstück in Geld umgewandelt, d.h. die Bruchteilsgemeinschaft setzt sich am Erlös fort und man muss sich letztlich gütig oder strittig auch hierüber auseinandersetzen. Da die meisten Rechtsanwälte vom Zwangsversteigerungsrecht soviel Ahnung haben wie ein Sägefisch vom hobeln trau ich ihnen zumindest die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft am Erlös zu.
Wie ich hier schon einige Male schrieb, ist die Teilungsversteigerung nur ultimo ratio. Eine sachgerechte Veräußerung im freihänigen Verkauf ist in den meisten Fällen wesentlich ergiebiger. Zu diesem Schluss kommt man leider erst wenn es zu spät ist. Von Vorteil kann die Versteigerung nur sein, wenn man das Objekt als Miteigentümer selbst ersteigern will. Man sollte hier jedoch Kenntnisse haben im Verfahrensablauf um nicht baden zu gehen.