hallo…
tja, schwierige frage, da hier in deutschland alle geräte ständig überprüft werden, so dass bei solchen routine-aufnahmen ein direkter strahlenschaden nicht auftreten kann und darf…
grundsätzlich aber, sind z.B. hautrötungen durchaus als direkte strahlenfolge möglich…
z.B. bei langwierigen radiologischen eingriffen (z.B. herzkatheter (mit therapie), neuroradiologiche interventionen (z.B. bei gefässaussackungen oder besonderen gefässmissbildungen im hirn, die unter röntgendurchleuchtung therapiert werden müssen…)
kann es auch heute noch entsprechende veränderungen geben, über das risiko deren auftretens werden patienten jedoch im vorfeld ebenfalls ausführlich aufgeklärt…
DAS sind aber eben besondere untersuchungen und auch untersuchungszeiten (mitunter bis zu 6 oder 8 stunden), bei denen eine entsprechende abwägung zwischen therapieerfolg und strahlenschadenrisiko im vorfeld erfolgen muss.
im falle einer einfachen panorama-aufnahme darf so etwas jedoch keinesfalls passieren.
Sie müssen den betreiber der anlage über diese rütungen informieren, damit dieser die anlage überprüfen lassen kann.
bin geneigt, auch eine meldung von Ihnen persönlich an die zuständige stelle (amt für strahlenschutz o.ä.) zu empfehlen.
lg,b.