Hautscreening- ist das normal?

Hallo zusammen,
bei der letzten Generaluntersuchung beim Hausarzt bekam ich eine Überweisung zum Hautarzt, weil zwei Muttermale auffällig waren. Nach drei Monaten bekam ich dort auch „schon“ einen Termin. Es wurden ebenfalls zwei auffällige Muttermale festgestellt, allerdings ganz andere?!? Eine genauere Untersuchung ließe sich nur mit einer Lupe durchführen, für die ich fast 20 Euro zuzahlen müßte. Dies lehnte ich ab, weil ich lediglich die Standarduntersuchung wünschte. Daraufhin bekam ich einen Schrieb zur Unterzeichnung vorgelegt, den ich auch unterzeichnete.
Meine Fragen:
-ist diese Vorgehensweise bei gesetzlich Versicherten üblich (und rechtens)?
-wie bemerkt man Hautkrebs und was macht es mit einem?
-ist bei gesetzlich Versicherten die Lupenuntersuchung im Rahmen der Standarduntersuchung ausgeschlossen?
Hatte leider das Gefühl, daß die Ärzte sich gesund stoßen wollen und ich als Nächstes die Schnippelei angeraten bekomme :frowning:
Über Eure Erfahrungen und Tipps danke ich schon mal…
LG

Die Untersuchung mit Lupe als STANDARD beim Hautscreening ist tatsächlich IGELeistung. Das heißt der Fall, dass von vornherein mit Lupe gesucht wird.

Besteht nach Augenprüfung durch den Arzt aber ein Verdachtsfall und der Lupeneinsatz ist darin begründet, dem Verdachtsfall nachzugehen, ist das natürlich Kassenleistung!

Weg: Schriftliche Beschwerde mit Kopie des Schriebs, der unterzeichnet wurde (liegt vor?), Quittung (liegt vor?) an Krankenkasse, Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer! Parallel - offene Kopie (also gegenseitiger Hinweis, dass man die anderen auch angeschrieben hat), schadet nicht.

Wenn der Arzt die gründliche Untersuchung eines verdächtigen Muttermals (so verstehe ich di Schilderung) verweigert hat mit dem Hinweis darauf, dass der Patient diese Extrakosten nicht zahlen will, dann ist das nicht nur „normaler“ IGeL-Fall, sondern Verweigern / Unterlassen einer gebotenen Untersuchung. Und das ist schon ziemlich ernst. Da hilft sein (erfolgloser) Versuch, die Verantwortung durch Unterschrift an den Patienten zu übertragen, auch nicht!

Zum Nachlesen
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/s…

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Noch ein Nachtrag:

Wenn Verdacht auf einen Hautkrebs besteht und das Anlass für die Überweisung war - ist das gesagt worden bei Terminvergabe? - dann sind 3 Monate definitiv zu lang! Da hätte auch der Hausarzt einschreiten müssen!

Gerade die Malignen Melanome, um die es ja im Zweifel geht, neigen dazu, schnell zu streuen und Metastasen in die Blut- und Lymphbahnen zu bilden. Da sind 3 Monate einfach zu lang.

Auch das wäre, wenn du bei der Anmeldung gesagt hast, worum es geht, Grund, in die Beschwerdeschreiben aufgenommen zu werden.

Hallo!

Was da im Bild gezeigt wird ist auch keine "Lupe ". Das ist eine Kamera gestützte Vergrößerung mit automatischer Speicherung der Bilder für spätere Kontrollen auf Veränderungen.
Das ist IGEL.

Die kleine beleuchtete Handlupe (Auflicht-Mikroskop) gehört zur Kassenleistung und ist Standard bei der Begutachtung von Hautstellen.

MfG
duck313

Hallo,
gut, daß wir freie Ärztewahl haben! Das drängt sich in dem Fall auf…
LG