in einem 2 Famieleinhaus leben 2 Mietparteien, im EG eine 4 Köpfige Familie und darüber ein allein lebender Mann, der Alkoholiker ist.
Dieser hatte vor einiger Zeit Besuch von einer Bekannten. Diese trinkt ebenfalls sehr hochprzentiges und bekommt deswegen Psychische Probleme. Also sie schreit rum und zieht sich auch schon mal vor Kindern aus.
Als diese Person in dem Haus war hat sie die Haustür des öfteren abeds/ Nachts aufgelassen, damit der mieter nicht runter muste. Die Mieter unten haben dann wenn sie es mitbekommen haben die Tür rgelmäßig zugemacht. Daraufhin bekam Sie einen Schlüßel vom Mieter und damit begann das Drama. Die Tür wurde bis zu 15 mal am Tag und nachts meist noch 2-3 mal hintereinander laut zugeschmettert. Irgenwann find sie dann oben an rumzubrüllen und die Mieter im EG haben den Verfmieter aufgefordert was zu unternehmen. Das hatte keinen Erfolg, weil die Person den sChlüssel nciht rausgab. 2 Tage Später eskalierte es. Nachdem die Tür Morgens um halb 7 geknallt wurde und die Mutter dann rausging und die Frau anbrüllte. Der Ehemann kam dann von oben und hat die Frau rausgeschoben und gezogen. Dabei hat sie sich gedreht um dem Griff zu engehen und sich den Kopf gestoßen. Darauhin rief diese die Polizei und zeigte die Eheleute an. Angeblich hätten diese Sie zusammengeschlagen. Dem war aber nciht so, was auch der Polizist indirekt bestätigte. Er meinte sie hätte keine ersichlichen Verletzungen. Der Polizist muste sie auch 3 mal auffordern den sChlüssel herzugeben und erst nachdem er seine Handschuhe anzog gab sie den her. Nun war eine Zeitlang ruhe bis jetzt die Frau wieder ins Haus kommt um zu duschen, so fing es auch an. Die Familie aht Angst, das die Frau die Kinder irgendwann im Suff angreift, da sie den Dachboden mitgemietet haben und die Kinder da spielen. Kann der Vermieter gegen diese Frau ein Hausverbot aussprechen? Oder gar die Mieter der eG Wohnung? Denn der Vermieter meinte erkönne das nciht, das hätte der Polizist gesacht.
Muß die Familie tatsächlich warten bis etwas passiert? Die Frau ist jedenfalls Polizeibekannt, weil schon öfter angezeigt wegen Ruhestörung .
Hallo,
dem Vermieter sind tatsächlich die Hände gebunden.
Die Mieter, die sich durch die Ruhestörungen belästigt fühlen, sollten dem Vermietr dies anzeigen, protokollieren und die Miete mindern. Auch zur Not über die Lärmbelästigungen stets die Polizei rufen. Der Vermieter würde sich di Mietminderung nicht gefallen lassen und den Verursacher abmahnen und ggf. Schadenersatz geltend machen, was auch zur fristlosen, ersatzweiser fristgerechten Kündigung des ruhestörenden Mieters führen kann.
Der Vermieter ist auch die Zuarbeit der Mieterschaft angewiesen, um seine Maßnahmen vor Gericht auch glaubhaft zu machen.
Der Vermieter kann Besuchern von Mietern kein Hausverbot auferlegen, weil die Mieter Hausrecht haben. Ein Mieter könnte sogar seinen Vermieter aus der Mietwohnung verweisen.
Sowas kann nervig sein, trotzdem einen Guten Rutsch!
Hallo TheoDietz,
vielen Dank für die Antwort.
In welcher höhe könnte die Miete denn gemindert werden?
Schade ist auch, das die Familie weiter nichts machen kann, da die Kinder sich nciht nach oben auf dem Dachboden, zum spielen gehen, trauen, wenn die Frau im Haus ist. Somit wird für diesem Raum Miete gezahlt, obwohl er nciht genutzt werden kann.Auch haben die Kinder angst vor der Frau, da sie schon vieles von anderen Kindern, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Frau wohnen, gehört haben.
Somit ist die Wohnqualität der Familie eingeschränkt.
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Hallo athlind,
das kommt auf die Intensivität der Belästigungen und Gebrauchsminderungen an. Dazu ist es erforderlich ein Monatsprotokoll zu erstellen und die Belästigungen und Einschränkungen zeitlich zu erfassen und so aus der monatlichen Mietzeit einen ungefähren Minderungsgrad zu ermitteln. (Beipsiel: 500 EUR Grundmiete im Dezember = 744 Stunden, an 250 Stunden waren traten nicht unerhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen des Nachbarn auf, Minderung = 30% {150 EUR}).
Es ist aber auch wichtig, wo Ihr Vermieter zur Sache steht. Wenn er nun die Minderung nicht versteht, müssen Sie sich mit Ihrem Nachbarn ärgern und haben dann auch noch Sorgen mit Ihrem Vermieter. Deshalb wäre es sehr wichtig, wenn Sie Ihrem Vermieter unbedingt Ihren Standpunkt mitteilen, denn „zwei Fronten“ machen einen völlig fertig.
Viele Grüße, Theo
Hallo TheoDietz,
also das würde bedeuten, wenn die frau, wie schonmal Tag und NAcht im Haus ist und die Kinder den raum nciht nutzen, für den wird 50€ gezahlt, könne die Familie das z.B. mindern. Weil die kinder sich nchit hochtrauen. Dazu käme dann die Lärmbelästigung. Nur da wird es schwierig, da es zumeist nur Türenknallen war. Also als Beispiel 23:30h dreimaliges Türenknallen, weil die Haustür nicht beim erstenmal zu is. Dann knallen der Wohnungstür. Also Zeit aufschreiben. Wenn sie dann rumbrüllt, ebenfalls Zeit aufschreiben und natürlich die Länge.
Der Vermieter möchte diese Person auch nciht im Haus haben, gehöret aber eher zu den Menschen, die man unter Druck setzten muß, damit was passiert. So nach dem Motto, wird schon gehn
.
Denke, verstehn würde er das und aufgrund der Minderung was unternehmen.
Vielen Dank für die Antworten, der Familie ist damit schonmal geholfen.
Wünsche einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.
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sollte Hauverbot für alle gelten 
Der Kater
sollte Hauverbot für alle gelten
Der Kater
Hallo Mikesch,
was meinst Du damit? Das Hausverbot sollte wenn möglich nur für die Frau
gelten. Ansonsten sind die Besucher, die der Mieter erhält alle in Ordnung.
sollte Hauverbot für alle gelten
das bezog sich doch wohl auf das ‚Hau‘ und nicht auf das ‚Haus‘
mfG
Hi
ach jetzt raff ich das erst. Das „s“ is nciht mitgekommen beim tippen. *schäm*
Ja Hauverbot gilt natürlich für alle. 
Danke
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