Meine Schwester und ich haben ein Zweifamilienhaus geerbt und möchten es nun verkaufen. Nachdem unser Vater 1979 verstarb erbten wir beide bereits jeweils 1/8 dieses Hauses. Nach dem Tod unserer Mutter 2012
erhielten wir jeweils die Hälfte. Nun meine Frage:
Meine Schwester hat vor ca. 25 Jahren 100.000 DM in dieses Haus investiert, da sie einen Teil als Wohnung fertigstellte und dann dort einzog und nutzte. Vor ca. 10 Jahren ist sie aus dieser Wohnung ausgezogen und hat sie geringmietig an ihren Sohn weitergegeben.
Wie ist nun der Erlös des Verkaufes aufzuteilen unter meiner Schwester und mir?
hallo,nach meiner kenntnis fallen die 100000 dm vor 25 j nicht mehr in die erbschaft mit rein,ist jedenfalls bei uns so,trotzdem kann euer fall ganz anders liegen,wende dich lieber an einen anwalt,viel glück
Hauverkauf nach Erbschaft
Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten. Gehen Sie besser zu Ihrem Anwalt.
mfG
Carsten Göllner
HALLO FLEUR MAISON,
Tatsache ist, dass ihr noch eine Erbengemeinschaft seid! Also vorerst unzertrennbar und beim kleinsten Streit nicht weiterkommen werdet. Wenn keine Verträge von früher gemacht wurden, gibt es keine Beweise. Wenn sie zigtausend investiert hat, musste sie ja auch keine Miete bezahlen an dich also schon mal verrechnungswürdig. Je nachdem wie ihr euch versteht
solltet ihr bei einem Verkauf halbe/halbe machen, denn du musstest ja anderweitig Miete bezahlen, oder hast du
dich beteiligt an Reparaturen? Da alles über 10 Jahre her ist gibt es auch keinerlei Rückzahlungen. Du könntest von dir aus die Versteigerung ansetzen, wenn
Schwesterlein alles blockiert, weil sie der Meinung sein könnte sie müsste mehr bekommen wegen der Investitionen. Aber der Sohn hat ja auch auf deine Kosten eine geringere Miete.
M.fr.G.
pete
Vielen Dank für die Ausführungen. Meine Schwester und ich verstehen uns sehr gut und es wird auch keinen Streit geben. Nur möchten wir die Angelegenheit „richtig“ erledigen. Es sollte niemand übervorteilt werden.Ich glaube sie erwartet schon einen größeren Anteil zu erhalten. Wir wollen es rechtlich und moralisch gut regeln.
Da man solche Situationen ja meist nur 1x im Leben hat,und uns keine Erfahrungen vorliegen, benötigen wir Hilfe,Denkanstöße und Begründungen.
Nochmals herzlichen Dank.
Wenn sie und ihre Schwester ein Haus geerbt haben, so sind sie beide Eigentümer des Hauses.
Wenn sie nun beide das Haus verkaufen möchten,so könnten sie dies über einen Makler ´tun, der ihnen
aufgrund seiner Erfahrungen eines ungefähren Verkaufserlös sagen kann.
Die Aufteilung des Verkaufpreises müssen sie dann beide
regteln. Als gemeinsame Eigentümer würde jeden die Hälfte zustehen. Sollten sie unter sich eine andere
Aufteilung vornehmen wollen, so könnten sie das jederzeit tun. Es besteht die Möglichkeit, beim Notar
die Aufteilung des Verkaufserlöses mit in die Urkunde
aufzunehmen bzw. sie teilen das Geld nach ihren gutdünken auf.