[HB] ab welchem gibt es Abschreibungspflicht?

Hallo,

ab wann muss man Geräte abschreiben? Früher gab’s da mal ne Grenze, die bei etwa DM 850,-- lag … Gibt’s die noch? Und wenn ja, wie hoch ist die zur Zeit (netto!!!)?

Danke+Gruß
JS

Geringwertige Wirtschaftsgüter
damals: 800 DM
heute: 410 Euronen

Gruß

Stefan

Bis zu einem Betrag von 410 € ist das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung sofort als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar.
Voraussetzung: Es muss selbstständig nutzungsfähig sein (z.B. Computer, nicht aber eine Tastatur).
Bei der Grenze von 410 € handelt es sich um den Nettobetrag, dieser greift nur wenn Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, grds. also nur bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
Bei Arbeitnehmern und z.B. Ärzten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann das Wirtschaftsgut bis zur Höhe des Bruttobetrags, z.Z. also 475,60 € abgezogen werden.
D.h. dass evtl. auch Wirtschaftsgüter, die z.B. 450 € brutto gekostet haben im Jahr der Anschaffung voll abgezogen werden können und nicht über den Zeitraum der Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.

Bei der Grenze von 410 € handelt es sich um den Nettobetrag,
dieser greift nur wenn Berechtigung zum Vorsteuerabzug
besteht, grds. also nur bei Gewerbetreibenden und
Freiberuflern.

gerade das heißt es nicht. Es ist immer auf den Nettobetrag abzustellen, egal ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht.

vgl. R 9b Abs. 2 EStR 2005