[HB] Auflösung ARA/PRA monats- oder taggenau?

Der Sachverhalt:

Darlehensaufnahme am 16.12.05 (20.000,-, Laufzeit 2 Jahre) unter Einbehaltung der Zinsen i.H.v. 1.600,- für ein Jahr und Bearbeitungsgebühren i.H.v. 360,-.

Mein Halbwissen:

  • 360,- als „Nebenkosten des Geldverk.“ komplett am 15.12.05 in den Aufwand buchen
  • Zinsen und Zinswaufwand aus dem Disagio sind ja nun per aRAP abzugrenzen.

Meine Frage:

  • Grenze ich tagesgenau ab (wenn ja, wahrscheinlich nach kaufm. Zinsrechnung) oder für den gesamten Kalendermonat? Bitte keine Antwort aus der Praxiserfahrung, sondern aus der gesetzl. Regelung! Ein kompletter Buchungssatz zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme (Abgrenzung inkl.) wäre sehr kewl! Vielen Dank im Voraus

Chriz

Hi !

Bitte keine Antwort aus der Praxiserfahrung, sondern aus der
gesetzl. Regelung!

Die gesetzliche Regelung lautet, dass die Angaben einer „vernünftigen kaufmännischen Rechnung“ genügen sollen. Eine weitere gesetzliche Normierung findet sich weder im HGB noch im EStG/KStG.

  • Grenze ich tagesgenau ab (wenn ja, wahrscheinlich nach
    kaufm. Zinsrechnung) oder für den gesamten Kalendermonat?

Daher ist zu prüfen, was im Einzelfall „vernünftig“ ist. Wird der Jahresabschluss an vielen Stellen mit (groben) Schätzungen geschustert:

  • Abgrenzung der Telefonaufwendungen
  • Abgrenzung der Aufwendungen für Gas/Strom/Wasser
  • Bestände von Betriebsmittel (Füllstand der Kraftstoffe in den Kfz)

sollte aus Gründen der Einheitlichkeit auch die Berechnung der Zinsen auf einen vollen Monat erfolgen. Wird aber jede der oben genannten Positionen taggenau ermittelt, sollten auch die Zinsen taggenau angesetzt werden.

Da in der Praxis wohl eher selten zum Abschlussstichtag Aufstellungen über den Verbrauch von Gas/Strom/Wasser, die geführten Telefonate, … gemacht werden und daher die Aufteilung dieser Aufwendungen eher im Rahmen einer groben Schätzung erfolgt, hat sich auch bei den Zinsen dieser grobe Ansatz (Monat) durchgesetzt.

BARUL76

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