Der Sachverhalt:
Darlehensaufnahme am 16.12.05 (20.000,-, Laufzeit 2 Jahre) unter Einbehaltung der Zinsen i.H.v. 1.600,- für ein Jahr und Bearbeitungsgebühren i.H.v. 360,-.
Mein Halbwissen:
- 360,- als „Nebenkosten des Geldverk.“ komplett am 15.12.05 in den Aufwand buchen
- Zinsen und Zinswaufwand aus dem Disagio sind ja nun per aRAP abzugrenzen.
Meine Frage:
- Grenze ich tagesgenau ab (wenn ja, wahrscheinlich nach kaufm. Zinsrechnung) oder für den gesamten Kalendermonat? Bitte keine Antwort aus der Praxiserfahrung, sondern aus der gesetzl. Regelung! Ein kompletter Buchungssatz zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme (Abgrenzung inkl.) wäre sehr kewl! Vielen Dank im Voraus
Chriz