[HB] Betriebsbedarf oder Anlagegut

Hallo und Moin moin,

ich schon wieder.

Stellen wir uns mal vor, ein Teichwirt kauft bei dem Baustoffhändler seines Vertauens Material um seine Fischzuchtanlage auszubauen.

Ist der Rechnungsbetrag nun als Betriebsbedarf oder als Betriebsausstattung zu buchen?

Viele Grüße
Martin

Moin Martin,

wenn die Anlage ausgebaut wird, d.h. wenn etwas gebaut wird, was vorher nicht oder nicht in diesem Umfang vorhanden war, müssen die Anschaffungs- und Herstellungskosten grundsätzlich aktiviert werden und können in der Regel abgeschrieben werden.

„Betriebsbedarf“ ist Aufwand, da passt das Material für einen Ausbau nicht hin. Allenfalls die auch künftig zum Schrauben verwendete Ratsche etc.

Betriebs- und Geschäftsausstattung geht in die richtige Richtung, aber wenn das Material in der Teichanlage selber verbaut wird, geht es eher um die Bilanzposition „technische Anlagen und Maschinen“.

Je nachdem, was gebaut wird, kann es sich auch um einen Grundstücksbestandteil handeln - der ist unter „Grundstücke“ zu aktivieren und darf im schlechtesten Fall nicht abgeschrieben werden.

(Die von Dir vorgelegten Fragen sind jetzt so formuliert, wie sie hier gestellt werden sollten. Bitte bei künftigen Fragen berücksichtigen.)

Schöne Grüße

MM