[HB] Rechnung nach §13b UStG:welches Konto buchen?

Hallo,
angenommen ein selbständiger Installateur vergibt einen Auftrag an einen Subunternehmer, der dann eine Rechnung ohne Ust. schreibt und darunter steht: „Umsatzsteuerschuldner ist nach §13 b UstG der Leistungsempfänger“. Wie müsste diese Rechnung gebucht werden und vor allem auf welches Konto (SKR 03)?
Vielen Dank.
Gruß Armin

Wie müsste diese
Rechnung gebucht werden und vor allem auf welches Konto (SKR
03)?

Moin,

ich habe mit Buchführungsprogrammen nichts zu tun, ich probier es aber trotzdem mal.

die Zahlung an den Kunden müsste wie folgt gebucht werden
Fremdleistungen (Kto. 3100) an Geldkonto

… und die USt dann so:
abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG (Kto. 1579) an Umsatzsteuer nach § 13b UStG (Kto. 1786)

Gruß
Sven

Servus Armin,

Svens Vorschlag ist grundsätzlich richtig (obwohl Buchen ohne Kreditoren, per Aufwand an Bank, regelmäßig in die Katastrophe führt; aber das ist ne andere Frage).

Wenn man die USt-Funktionen unter DATEV nutzen will (Vorsicht, nicht alle Anwendungen funktionieren da so wie DATEV), nimmt man das Konto 3120. Bei Bebuchung dieses Kontos werden die USt-Werte vom System berechnet und in die richtigen Felder bei USt-VA und -Erklärung reingesteuert. Aber eben bloß, wenn die verwendete Software diese Funktionen hat: Die hängen ja nicht von der Kontonummer ab, sondern von der eingerichteten USt-Funktion.

Schöne Grüße

MM

bezieht sich das Kto. 3120 nicht nur auf § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG und nicht auf § 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG?

Hallo Sven,

grundsätzlich: Nein. Schlicht deswegen, weil es in D keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kontenrahmen gibt. Wenn ich für erhaltene 13b-Leistungen ein Konto 4711 oder 0815 oder 666 einrichte, ist das vollkommen in Ordnung, solang ich daraus die richtigen Steueranmeldungen und Steuererklärungen mache und die Werte in Bilanz und / oder GuV richtig ausweise.

Im einzelnen: Ja, es stimmt - das Konto (bei DATEV - das heißt keineswegs, daß das bei anderen Softwareherstellern mit der gleichen Funktion belegt ist) rechnet zwar grundsätzlich richtige USt-Werte, aber es steuert die Bemessungsgrundlage und die USt in der USt-VA zwei Zeilen zu hoch ein, wenn man ihm nicht sagt, was es machen soll. Wenn man Steueranmeldungen und -erklärungen nicht so macht, wie sie richtig sind, sondern so, wie die Software es vorschlägt, kann das zu Fehlern führen. Die beiläufig belanglos sind, weil die geschuldete USt erklärt und die abziehbare Vorsteuer abgezogen wird.

Du hast insofern Recht, als man die mit 3120 erzeugte USt-VA einmal in die Hand nehmen muss. Wenn man statt dessen lieber die ganze Kiste insgesamt drei Mal in die Hand nimmt, ist es tatsächlich sinnvoller, die USt-Beträge von Hand auszurechnen und zu buchen.

Schöne Grüße

MM