[HB] Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Hallo an alle, die hier mitlesen und auch eifrig mit diskutieren,

folgender Sachverhalt gibt mir Anlass zur Nachfrage:

  1. Der Empfänger einer Leistung kann umsatzsteuererechtlich auch der Steuerschuldner sein. Dies ist soweit so klar, der Leistende berechnet dann einfach keine Umsatzsteuer. Wie aber kommt der Leistende an eine gezahlte Vorsteuer, also in welchen Zeiträumen rechnet er diese mit dem FA ab, wenn er doch keine USt einnimmt, anhand welcher ja der Abrechnungsrhytmus( monatl., viertelj., jährl.) festgelegt wird.

  2. Wenn Umsätze mit und ohne Umsatzsteuer erzielt werden, wie werden diese dann in der laufenden Buchhaltung richtig verbucht?

vielen Dank im Voraus für die Beteiligung und allen Mitlesern ein frohes Weihnachtsfest

Gruß, Jens

Hi,

Wie aber
kommt der Leistende an eine gezahlte Vorsteuer, also in
welchen Zeiträumen rechnet er diese mit dem FA ab, wenn er
doch keine USt einnimmt, …

naja, ganz einfach. In dem Voranmeldezeitraum, in dem der
Unternehmer die USt schuldet hat er gleichzeitig den
Vorsteuerabzug, wenn die Rechnung vorliegt. Also ist die
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ein Nullsummenspiel.
Vorderseite der UStVA schuldet er X Euro, Rückseite kann er X
Euro als Vorsteuer geltend machen. Im Saldo erhält das
Finanzamt also nur 0,-

  1. Wenn Umsätze mit und ohne Umsatzsteuer erzielt werden,
    wie
    werden diese dann in der laufenden Buchhaltung richtig
    verbucht?

Tja, auf die richtigen Konten eben. Eine Buchhaltung basiert
ja im besten Fall auf einem der vielen Standard-Kontenrahmen.
Bspw. SKR 03/04 von Datev oder IKR etc. In allen sind diverse
Konten eingerichtet für Wareneinsatz und Erlös. Bezüglich
Leistungseingang mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gibt
es dann Automatikkonten, die dann bebucht werden.

Hier bucht man bspw. 10.000 Euro auf „Leistungseingang“ und
automatisch erfasst dann das BfgProgramm 1.600 (ab 2007
2.900) Euro auf USt und Vorsteuer.

Also Buchungssatz:

Leistungseingang 10.000 an Bank 10.000
Vorsteuer 1.600 an USt 1.600

–> wobei 2. Teil des Buchungsatzes in guten Programmen
automatisch vorgenommen wird. Wenn mans korrekt bucht, ist
dann die USTVA (s.o.) auch gleich „ausgenullt“.

Mfg vom

showbee