[HB,USt] Ausweis einer Lieferung in der Bilanz

Hallo,

In meinem Lehrbuch lese ich, dass eine Warenlieferung, die im Inland durch einen Spediteur versendet wird, dann als ausgeführt gilt, wann die die Beförderung beginnt(!).

Was heißt das für mich z.B als Unternehemr?

Bilanz wird immer zum 31.12. erstellt.

Die Ware wurde am 28.12.2006 an den Spediteuer vom meinem inländischen Lieferanten übergeben.

Bei mir trifft die Ware erst am 03.01.2007 ein.

Muss ich für die Bilanzierung schauen, wann die Lieferung gem UStG als ausgeführt gilt? (und somit mit in die Bilanz zum 31.12.2006 aufnehmen?)

Bei innergemschaftlichem Erwerb sieht es dann genau anders rum aus. Hier gilt nämlich der Ort der Ausführung, wo die Lieferung endet(!)

Also eine Ware die ein Engländer an mich am 28.12.2006 verschickt hat,
die bei mir am 02.01.2007 eintrifft dann in 2007 erfassen???

Wie würdet ihr vorgehen?

LG

Gabriela

In meinem Lehrbuch lese ich, dass eine Warenlieferung, die im
Inland durch einen Spediteur versendet wird, dann als
ausgeführt gilt, wann die die Beförderung beginnt(!).

Hallo,

man muss da schon genau auseinander halten:

a) Ort der Lieferung etc. ist Frage der USt und gehört nicht zum Bilanzwissen

b) Spediteur erbringt nur die Abfertigung (sonstige Leistung), der Frachtführer verbringt dann die Ware von A nach B (Werkvertrag, sonstige Leistung). Insoweit ist die Leistung des echten Spediteurs erbracht, wenn er die Ware „umdisponiert“ hat (bspw. vom Lagerhaus entnommen, verpackt und dem Frachtführer übergeben mit allen Papieren). Die Leistung des Frachtführers ist dagegen erst vollständig erbracht, wenn die Ware beim Empfänger abgeliefert wird.

c) Insoweit scheint das Buch davon auszugehen, das Spediteur und Frachtführer verschiedene Personen sind. Im praktischen Leben wird das „Speditionsunternehmen“ aber auch die Leistung der „Verfrachtung“ übernehmen. Die echte „Speditionsleistung“ ist dann Nebenleistung der Verfrachtung von A nach B und somit auch erst dann erbracht, wenn die Ware abgeliefert ist.

Mfg vom

showbee

Hallo,

noch eine Verständnisfrage:

Die inländische Ware ist bei mir am 03.01.2007 eingegangen, d.h. ich erfasse es auch erst in 2007. Richtig?

(und ich darf auch nicht(!) auf unterwegs befindliche Waren buchen, oder?)

Was ist mit der USt?

Wann darf ich diese anmelden schon im Dezember oder erst im Januar???

LG

Gabriela

Hallo,

Die inländische Ware ist bei mir am 03.01.2007 eingegangen,
d.h. ich erfasse es auch erst in 2007. Richtig?

Na klar, der Warenbestand per 31.12. war ja wohl noch nicht dadurch erhöht, das Ware kommen wird. Die Ware hätte ja zwischen Bilanzstichtag und 3.1. noch abbrennen könne.

Was ist mit der USt?

Wie USt? Ich denke der Käufer bilanziert hier und nicht der Verkäufer? Oder iG-Erwerb?

Wann darf ich diese anmelden schon im Dezember oder erst im
Januar???

Du meinst Vorsteuer, gel? Vorsteuerabzug in dem Monat/Voranmeldezeitraum

a) Rechnung erhalten + Leistung erbracht oder
b) Rechnung erhalten + bezahlt

Bin kein Hellseher, in welchem Monat die Voraussetzungen vorlagen. a) wohl nicht, weil Ware ja erst in 2007 eingetroffen.

Mfg vom

showbee

Du meinst Vorsteuer, gel? Vorsteuerabzug in dem
Monat/Voranmeldezeitraum

a) Rechnung erhalten + Leistung erbracht oder
b) Rechnung erhalten + bezahlt

Bin kein Hellseher, in welchem Monat die Voraussetzungen
vorlagen. a) wohl nicht, weil Ware ja erst in 2007
eingetroffen.

Sagen wir mal für mein Beispiel die Ware wurde am 28.12.2006 versendet. (Beginn der Beförderung)

Rechnung ist mit separater Post bei mir am 30.12.2006 eingegangen, die Ware erst am 03.01.2007.

Also trifft Punkt a) zu, oder? (Nach dem UStG gilt die Lieferung als am 28.12.2006 ausgeführt und ich kann dann schon in der USt-VA 12/06 die Vorsteuer aus dieser Rg. eintragen) …oder habe ich einen Denkfehler?

Meine Frage nur: wie buche ich dann das ganze in 2006 und/oder in 2007?

Ich würde sagen 2006: unterwegs befindliche Waren + VSt an Kred.

Ob das richtig ist?..da bin ich mir selber nicht sicher.

Gruß

Gaby

Hallo,

nein, korrekt gedacht. Es kommt darauf an, auf wessen Gefahr die Ware
läuft. Also ist die Frage, welcher Ort als Erfüllungsort angesehen
wird. IdR tritt bei Versendungskäufen (Verkäufer X übergibt Waren an
Post) bei Übergabe an Post an. Wenn also die Ware auf dem Weg zur
Post untergeht, ist das auf Risiko des Käufers, er müsste dennoch
Kaufpreis zahlen.

In dem Fall muss der Käufer auch schon bilanzieren, also „Waren auf
dem Weg ins Lager“ an „Verbindlichkeiten LuL“, also ein Soll-Posten
der zwar in der Bilanz steht, aber nicht direkt Warenbestand ist,
also eher bei sonst. Forderungen statt bei Beständen steht.

Bzgl. der Vorsteuer dürfte dann die alternative a) aber nicht gegeben
sein. Eine Lieferung ist „Verschaffung der Verfügungsmacht“ und die
hatte per 31.12. 0Uhr noch die Post und nicht der Unternehmer. Wenn
also Zahlung erst in 2007 erfolgt, kann VoStAbzug auch erst im
01/2007 erfolgen. Die Buchung 2006 wäre dann:

Waren auf Weg AN Verb.
Vorsteuer Folgejahr abziehbar AN Verb.

zum 1.1. trägt man dann alles vor als Eröffnungsbilanzkonto und im
Jahr 2007 dann:

bei Erhalt der Waren

Warenbestand AN Waren auf Weg
Vorsteuer abziehbar AN Vorsteuer Folgejahr

bei Zahlung der Rng.

Verbindlichkeiten AN Bank

So würde ich es jedenfalls machen. Ggf. steht zum Vorsteuerabzug noch
mehr in den UStR?

Mfg vom

showbee

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