[HB] was bei Konzern-Buchhaltung beachten?

Hallo,

ich werde bald in der Buchhaltung einer GmbH arbeiten. Da ich noch nie einen GmbH-Abschluss einer internationalen Gesellschaft, welche zu einem internationalen Konzern gehört gemacht, stelle ich mir gerade vor, was für Schwieirgkeiten es dort geben könnte gegenüber einer Bilanz eines Einzelunternehmens.

Vielleicht könntet ihr mir ein wenig Futter geben
und vielleicht eine gute Internetadresse

Lieben Gruß
Aaliyah

mal ganz davon abgesehen, dass Du den Abschluss einer Kapitalgesellschaft machst (da gibt es ein paar Sonderregeln die im HGB §§ 264ff beschrieben sind, wird dann wohl auch auf Dich zukommen, dass Du eventuell noch eine eigenes Konzernreporting machen wirst. das könnte eventuell sogar zu einer Art zweitem Abschluss führen. Dabei ist darauf zu achten, dass man sich an die ganz individuellen Konzernregeln zu halten hat.

schon mal nachgefragt, ob das überhaupt HGB ist - eventuell ja IFRS oder US GAAP oder noch ganz andere lustige Sachen. da könnte es schon große Unterschiede zu Deinen bisherigen Abschlüssen geben.

Du willst nicht zufällig verraten, zu welchem Konzern Du gehören wirst? (gern auch per E-Mail).

Queedin

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Hallo Aaliyah,

der Einzelunternehmer sagt Dir, was er wann braucht. In den meisten Fällen wird er sich abgesehen von den mehr oder weniger roh gefassten „BWAn“ eher ein Mal im Jahr für Dein Werk interessieren, und auch da wird er sagen, wann er (bzw. seine Bank) das braucht.

Im Konzernverbund musst Du damit rechnen, dass in einem zeitlich engen Rhytmus - wohl monatlich - mit jeweils sehr engen Terminen berichtet wird, ohne dass werauchimmer Dir das vorher ankündigt oder anfragt: Möglicherweise hast Du noch nie vorher eine FiBu in den Händen gehabt, bei der der ganze Abgrenzungsapparat monatlich entwickelt werden muss - und bei dem darüber hinaus der Monat zu einem Zeitpunkt stehen muss, zu dem Du noch nicht einmal alle Belege hast. Auch per Bilanzstichtag kann es Dir passieren, dass Du am 5. Januar Dinge komplett festgeklopft haben musst, von denen Du erst am 10. Januar wissen kannst.

Lass Dir rechtzeitig vorher alles zeigen, was berichtet werden muss. Möglicherweise sind da Dinge drin, die gar nicht aus der FiBu ableitbar sind, und für die Du FiBu-unabhängige Aufzeichnungen führen musst: Der, der die Zahlen von Dir will, weiß möglicherweise nicht, dass die nicht „irgendwie selbstverständlich“ aus der FiBu kommen. Wenn Du welche Zahlen auch immer von Kollegen oder sonst von jemand anderem besorgen musst: Plane die nötigen Abläufe. Je nachdem, wer von Dir beliefert wird und wer Dich beliefert, gibt es da abhängig von den einzelnen Deadlines einen ziemlich langen Vorlauf und entsprechend extremen Zeitdruck für Dich selber, weil Du am Anfang der Kette stehst.

Schau Dir an, was in den zurückliegenden Jahren anlässlich der Besuche vom WP so gelaufen ist. Das fängt mit Dingen an, die der WP für selbstverständlich und banal hält, die Dich aber ziemlich kalt erwischen können: Möglicherweise hast Du bisher Kreditoren und Debitoren per Stichtag ausschließlich durch Abstimmung vorher und Zahlungsein-/ausgänge nachher klar gemacht - Saldenbestätigungen brauchen Zeit und einen entsprechenden Zeitplan!

Schau Dir das Konsolidierungspaket rechtzeitig vorher an. Gibt es mehrere Abschlusstermine? Quartal, Halbjahr? Überleitung von HGB zu anderen Normen - eventuell auch konzerninternen, gänzlich individuellen - kann sehr fummelig werden. Unterjährig leichter zu machen als per Bilanzstichtag.

Soweit ein paar Stichworte, sicherlich nicht vollständig, bloß mal unsystematisch angerissen.

Schöne Grüße

MM