Hallo
Ein Unternehmen hat einen Stromgenerator gekauft. (Ausgabeart : Maschine / Kategorie : Vermögen)
Unter welchen Wortlaut führt man das benötigte Benzin ab ?
Gruß Nino
Hallo
Ein Unternehmen hat einen Stromgenerator gekauft. (Ausgabeart : Maschine / Kategorie : Vermögen)
Unter welchen Wortlaut führt man das benötigte Benzin ab ?
Gruß Nino
Servus,
Unter welchen Wortlaut führt man das benötigte Benzin ab ?
Wenn der Betrieb bilanziert (ich vermute, daß der Begriff „Ausgabeart“ aus einer einfachst-Software stammt und keine Aussage über die Gewinnermittlungsart zulässt), kommt der Benzinzugang in „Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe“ (Bilanz aktiv), und Bestandsveränderungen entweder auch unterjährig oder bloß per Abschluss in die Position „Bestandsveränderung RHB“ - wobei in der GuV unterschieden werden sollte, ob der erzeugte Strom unmittelbar in die produzierten Leistungen einfließt (dann ganz oben in der GuV, beim Wareneinsatz), oder ob es sich um „Overheads“ (= sonstige betriebliche Aufwendungen) handelt.
Der Überschussrechner bucht unmittelbar in die Ausgaben, auch hier differenziert danach, ob das Benzin direkt in die Leistungen einfließt (z.B. Vermietung von Notstromaggregaten all inclusive oder Bauleistungen, die wesentlich durch die Verwendung des Aggregates gekennzeichnet sind), oder ob die entsprechenden Ausgaben unter „ferner liefen“ im sonstigen Betriebsbedarf stehen
Die Verbuchung unter Treib- und Schmierstoffe ist bloß dann sinnvoll, wenn dort verschiedene Konten für betrieblich genutzte PKW und andere Kraftfahrzeuge eingerichtet werden. Anderenfalls kann man Schmerzen mit der Bestimmung des Wertes der Privatnutzung der PKW (bzw. umsatzsteuerlich der Leistungsabgaben) bekomme.
Schöne Grüße
MM