Servus Anna,
mit Vergnügen sehe ich, daß Du dich steigerst!
- AV (angenommen, alles liegt bei 0,51 Erinnerungswert)
völlig abschreiben. Gibt es ein extra-Konto im SKR03 dafür?
Ja: Hausnummer 2315
- Warenbestand (auch im Kaufvertrag enthalten) völlig
abschreiben.
Wareneinsatz komplett in Hausnummer 8980 packen.
- Wenn A ein Teil der Ware vorher entnimmt, dann ist das ja
sicher über Entnahme zu verbuchen, doch wie taucht das dann in
der Umsatzsteuer-Meldung auf. Entnahme ist ja nicht
geschlüsselt.
Doch. Klasse 8910 - 8940 ist hier anzusprechen: Genauso wie für die regelmäßigen Entnahmen, PKW-Nutzung, Sachbezüge etc.
Nicht verwechseln mit den Gegenkonten 1800 - 1890: Das sind Bilanzkonten ohne Auswirkung auf die GuV - auf denen wird die Auswirkung der Entnahmen und Einlagen auf das Eigenkapital dargestellt, nicht die Erträge/Aufwendungen, die mit ihnen einhergehen.
Noch ein wichtiger Hinweis zur USt: Wenn tatsächlich das Unternehmen im Ganzen (d.h. alle wesentlichen Betriebsgrundlagen) an einen Unternehmer veräußert wird, dann sind die Umsätze daraus nicht steuerbar - § 1 Abs. 1a UStG. Hier drauf achten, daß keine USt ausgewiesen und gebucht wird, sie wäre als unberechtigt ausgewiesen abzuführen, aber der Erwerber dürfte daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
- Kaufvertrag per 31.12. wirksam. wenn aber nach 31.12. noch
Dinge aus Vorjahr bezahlt werden, müssen die doch
berücksichtigt werden. Abrenzung geht ja nicht mehr, da letzte
Bilanz.
Abgrenzung geht in jeder Bilanz: In die Schlussbilanz müssen alle erkennbaren Verbindlichkeiten aufgenommen werden (= nach Stichtag bezahlt). Dabei darf man ein wenig „mauscheln“: Selbstverständlich rechnet man nicht auf die Einheit und auf die kWh aus, wie hoch die Strom- und Telefonrechnung sein werden, sondern man nimmt die Rechnungen her, wenn sie vorliegen, und bucht die Verbindlichkeiten nach diesen Rechnungen ein (# 1700); falls nötig, pro rata temporis abgegrenzt. In diesem Zusammenhang auch nochmal auf den Vorsteuerabzug achten - der wird in der täglichen Routine am Rechnungsdatum festgemacht, aber er ist bereits möglich, wenn die Leistung (vollständig) erbracht ist, unabhängig von einer späteren Fakturierung.
Für ungewisse Verbindlichkeiten (d.h. ich weiß schon, daß ich zahlen muss, aber ich weiß noch nicht genau, wie viel) müssen Rückstellungen (# 0970) gebildet werden.
Geringfügige Abweichungen sind nachträgliche Betriebsausgaben, sie führen zu steuerlich negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb im folgenden Jahr. Grade die besondere Bedeutung der Schlussbilanz macht diese aber zu einem schönen Trainingsobjekt, man muss in dieser so abgrenzen wie man es „eigentlich“ bei jeder Bilanz tun müsste - wirklich alles in die Hand nehmen, von Berufsgenossenschaft über GEZ bis Kraftfahrzeugsteuer.
Viel Spaß beim „Zwölfteln“ wünscht
MM