Hallo
Ich mach mir die Mühe, die Details auszuleuchten. Wir sollten
aber damit abschliessen, weil wir schon lange offtopic sind.
a) Niemand muss die Konformität bestätigen lassen. Das darf
jeder selber machen. Du hast veraltete Kenntnisse.
Tja, das ist der Beweis: Deine Kenntnisse sind tatsächlich
veraltet. Das CE-Kennzeichen (und nur darauf bezog sich meine
Aussage, weil Du genau das als beispiel genannt hattest), muss
niemand extern bestätigen lassen.
Ja, Kleberchen darfst du selber draufkleben.
Ja, eine Konformitätserklärung darfst du auch selber schreiben.
Nein, die Normenüberprüfung müssen unabhängige Institure / Büros machen
Grundsätzlich gilt, nur wenn Richtlinien bestehen, soll man ein CE-
Konformität (darf man selber schreiben) erstellen.
Eine CE-Konformität ist unnötig wenn es keine Richtlinien und Normen
dafür gibt.
Aber alle VORGESCHRIEBENEN VERBINDLICHEN Richtlinien und Normen müssen
über ein unabhängige Kontrollstelle geprüft werden und mittels eines Prüfprotokolles versehen sein. (Details siehe in den entsprechenden Richtlinien und Normenbüchern)
Alle anderen Richtlinien und Normen gelten als Empfehlungen und müssen nicht explizit nachgewiesen werden, noch müssen sie erfüllt werden, ausser sie sind in der Konformitätserklärung vermerkt.
- Hinter einem CE-Kennzeichen Prozess stehen (sehr grob)
-
Richtlinien- und Normenrechere
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Gefahrenanalyse
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Dokumentation
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Uebersetzung
-
Richtlinien- und Normenrecherche
Unter welche Richtlinie fällt das Produkt?
EG-Richtlinien
Für alle Produkte, für die eine entsprechende EG-Richtlinie existiert, gilt die Kennzeichnungspflicht, wenn sie innerhalb des EWR erstmalig in Verkehr gebracht werden.
CE steht für Communauté Européenne, d.h. Europäische Gemeinschaft.
Richtlinien sind europaweit geltende Dokumente, in denen die Anforderungen aufgelistet sind, die bestimmte Produkte erfüllen müssen.
Alle EG-Richtlinien müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens in den EU-Staaten in nationale Verordnungen umgesetzt werden. Hier sind sie dann bindende Gesetzestexte. Die Inhalte der Verordnungen entsprechen den Inhalten der Richtlinien.
Zur Zeit gelten folgende Richtlinien:
73/23/EWG Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)
87/404/EWG Einfache Druckbehälter
88/378/EWG Sicherheit von Spielzeug
89/106/EWG Bauprodukte
89/336/EWG Elektromagnetische Verträglichkeit
89/686/EWG Persönliche Schutzausrüstung
90/384/EWG Nichtselbständige Waagen
90/385/EWG Implantierbare medizinische Geräte
90/396/EWG Gasverbrauchseinrichtungen
92/42/EWG Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte, neue Warmwasserheizkessel
93/15/EWG Kontrolle von Explosivstoffen
93/42/EWG Medizinprodukte
94/9/EG Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
94/25/EG Sportboote
95/16/EG Aufzüge
97/23/EG Druckgeräte
98/79/EG In-Vitro-Diagnostik
99/5/EG Funkanlagen und Telekommunikations-Sendeeinrichtungen
2000/9/EG Seilbahnen für den Personenverkehr
2004/22/EG Messgeräte
2006/42/EG Maschinen
Welche Normen finden Anwendung?
Normen
EN-Normen geben dem Hersteller in Ergänzung zu den EG-Richtlinien ein Werkzeug an die Hand, mit dem er in die Lage versetzt wird, die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit seines Produkts zu gewährleisten.
Es werden nachstehende Normentypen unterschieden:
A-Normen
B1-Normen
B2-Normen
C-Normen
Normen sind nicht generell rechtsverbindlich. Sie können jedoch in Richtlinien als verbindlich erklärt werden. Zudem wird häufig in Vorschriften auf Normen verwiesen.
Bei nach harmonisierten Normen konstruierten und gebauten Produkte gilt die Konformitätsvermutung. Das heißt, es wird vermutet, dass das Produkt konform mit den Sicherheitsanforderungen der EU ist.
Werden Produkte nicht nach harmonisierten Normen gebaut, muss der Hersteller nachweisen, wie die Sicherheitsanforderungen erfüllt wurden.
Normen
EN-Normen geben dem Hersteller in Ergänzung zu den EG-Richtlinien ein Werkzeug an die Hand, mit dem er in die Lage versetzt wird, die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit seines Produkts zu gewährleisten.
Es werden nachstehende Normentypen unterschieden:
Dokumentation
Übersetzungen
Seminare
Normen sind nicht generell rechtsverbindlich. Sie können jedoch in Richtlinien als verbindlich erklärt werden. Zudem wird häufig in Vorschriften auf Normen verwiesen.
Normen
EN-Normen geben dem Hersteller in Ergänzung zu den EG-Richtlinien ein Werkzeug an die Hand, mit dem er in die Lage versetzt wird, die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit seines Produkts zu gewährleisten.
Es werden nachstehende Normentypen unterschieden:
Dokumentation
Übersetzungen
Seminare
Normen sind nicht generell rechtsverbindlich. Sie können jedoch in Richtlinien als verbindlich erklärt werden. Zudem wird häufig in Vorschriften auf Normen verwiesen.
Bei nach harmonisierten Normen konstruierten und gebauten Produkte gilt die Konformitätsvermutung. Das heißt, es wird vermutet, dass das Produkt konform mit den Sicherheitsanforderungen der EU ist.
Werden Produkte nicht nach harmonisierten Normen gebaut, muss der Hersteller nachweisen, wie die Sicherheitsanforderungen erfüllt wurden.
Sicherheitstechnische A-Normen enthalten die grundlegenden Anforderungen, die an alle Produkte aus dem jeweiligen Bereich (z. B. Bereich Maschinen) gestellt
werden. Die aufnotierten Anforderungen können als systematische Gedächtnisstütze beim Identifizieren von Gefährdungen am Produkt dienen.
Aus A-Normen können allgemeine Anforderungen als systematische Gedächtnisstütze beim Auffinden von Gefährdungen am Produkt dienen.
Sicherheitstechnische B-Normen werden dann wichtig, wenn es
a) keine C-Norm für das entsprechende Produkt gibt, oder
b) einzelne Maßnahmen, die aus den C-Normen resultieren, fachgerecht umgesetzt werden müssen, denn z. B. in B2-Normen findet der Hersteller konkrete Lösungen und Beispiele zur Gestaltung von Sicherheitseinrichtungen.
Aus B1-Normen können in eingeschränktem Maße Gefährdungen, Gefahrenstellen und Maßnahmen in die Gefahrenanalyse einfließen. Aus B2-Normen können konkretisierte Lösungsbeschreibungen hinsichtlich Gefähr-dungsaspekten oder Sicherheitseinrichtungen in die Gefahrenanalyse übernommen werden.
Sicherheitstechnische C-Normen enthalten u. a. stets folgende Inhalte:
Liste der Gefährdungen
Sicherheitsanforderungen
Maßnahmen
In der Liste der Gefährdungen sind alle Gefährdungen aufgelistet, die an dem entsprechenden Produkt in der Regel auftreten. Die Gefahrenbereiche, in denen die Gefährdungen zu Tage treten, sind ebenfalls aufnotiert.
Die Sicherheitsanforderungen, die aus den Richtlinien resultieren, sind in der C-Norm auf das entsprechende Produkt umformuliert und konkretisiert.
Die Maßnahmen, die zur Minimierung von Gefährdungen ergriffen werden sollen, werden aufgezeigt und beschrieben.
Aus C-Normen können für die Gefahrenanalyse die Gefährdungen, Gefahrenstellen und Anforderungen sowie Maßnahmen (Lösungsvorschläge) zur Minimierung der Gefährdungen entnommen werden.
- Gefahrenanalyse
Anhand einer Gefahrenanalyse müssen die Gefährdungspotentiale ermittelt und dokumentiert werden.
Die Gefahrenanalyse gibt Aufschluss über den Ort, den Grad und die Wahrscheinlichkeit eines Verletzungsrisikos. Unter Berücksichtigung nachstehender Prioritäten sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren:
Priorität 1. Konstruktive Maßnahmen (z.B. Einhaltung von Mindestabständen gegen Quetschen)
Priorität 2. Schutzmaßnahmen (z.B. Abschottung des Gefahrenbereichs durch eine Schutzeinrichtung)
Priorität 3. Beschreibung eines verbleibenden Restrisikos in der Betriebsanleitung
-
Dokumentation
Betriebsanleitung
Mechanikdokumentation
Elektrodokumentation
Zulieferdokumentation
-
Übersetzungen
Die Technische Dokumentation muss dem Kunden sowohl in der Sprache des Herstellerlandes als auch in der Sprache des Verwenderlandes geliefert werden.
-
Konformitätserklärung und CE-Zeichen
Ausstellen der Konformitätserklärung und Anbringen des CE-Zeichens. Bescheinigung über das Einhalten des für die CE-Kennzeichnung erforderlichen Verfahrens und das Vorhandensein einer Technischen Dokumentation.
Viel Vergnügen beim Studium. Ich habe übrigens nur die wichstigsten Passagen aufnotiert.
Gruss