Headhunting / arbeitnehmerüberlassung

Liebe Forumteilnehmer,

ich hoffe, es kann mir jemand bei der Beantwortung einiger Fragen bezüglich
Headhunting und Arbeitnehmerüberlassung behilflich sein. Diese wären:

Wie muß man aufgestellt sein, um Leistungen im Bereich Headhunting anzubieten?

Welche Unterschiede gibt es hier zur Arbeitnehmerüberlassung?

Welche Gesellschaftsformen sind für diese beiden Tätigkeiten erforderlich?

Welche Unterschiede ergeben sich in vertraglicher und rechtlicher Hinsicht?

Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, beides zu kombinieren?

Gibt es eine Form, die es gleichzeitig ermöglicht, Arbeitnehmer als auch
Freelancer zu vermitteln bzw. zu überlassen?

Was genau versteht man unter dem Begriff „Personalagentur“?

Ich bedanke mich recht herzlich für das Interesse und würde mich freuen, wenn
die eine oder andere Frage Beantwortung findet.

Mit besten Grüßen

elle

siehe hier…
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalvermittler
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberla…

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalvermittler
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberla…

vielen Dank, sehr informativ - vor allem der Stichpunkt „Personalvermittlung“,
hatte bisher nur unter „Arbeitnehmerüberlassung“ nachgesehen,
„Personalvermittlung“ war mir als Wiki-Begriff nicht in den Sinn gekommen…

viele grüße

elle