Hallo liebe Community,
Ich hätte mal folge Frage an euch:
Angenommen jemand kauf sich in einen örtlichen Geschäft ein Nackenheadsetfür seinen Laptop/PC. Daheim testet er das Headset aus und merk das das Headset total unbequem sitzt und er nach kurzer Zeit des tragens Kopfschmerzen bekommt. Nun hat er vor dieses Headset zurück ins Geschäft zu bringen und sein Geld zurückzuverlangen bzw. ein Ersatzmodell zu fordern das seinen Bedürfnissen entspricht und gleichwertige wie das „fehlerhafte“ ist. Seit dem bemerken des „Fehlers“ und der Reklamation ist ein Tag vergangen. Könnte er das Headset zurückbringen ?
Ich würde mal sagen, er dürfte es zurückbringen und sein Geld bzw ein Ersatzmodell zurückfordern nach §119 (2) BGB da ein im Verkehr als wesentlich angesehener Irrtum über die Eigenschaften einer Sache vorliegt. Ich schwanke aber noch zwischen Eingenschaftsirrtum und Motivirrtum.
Wär sehr erfreut über andere Meinungen 
Mit freundlichen Grüßen
BOSSnian