Headset zurückgeben möglich ?

Hallo liebe Community,
Ich hätte mal folge Frage an euch:

Angenommen jemand kauf sich in einen örtlichen Geschäft ein Nackenheadsetfür seinen Laptop/PC. Daheim testet er das Headset aus und merk das das Headset total unbequem sitzt und er nach kurzer Zeit des tragens Kopfschmerzen bekommt. Nun hat er vor dieses Headset zurück ins Geschäft zu bringen und sein Geld zurückzuverlangen bzw. ein Ersatzmodell zu fordern das seinen Bedürfnissen entspricht und gleichwertige wie das „fehlerhafte“ ist. Seit dem bemerken des „Fehlers“ und der Reklamation ist ein Tag vergangen. Könnte er das Headset zurückbringen ?

Ich würde mal sagen, er dürfte es zurückbringen und sein Geld bzw ein Ersatzmodell zurückfordern nach §119 (2) BGB da ein im Verkehr als wesentlich angesehener Irrtum über die Eigenschaften einer Sache vorliegt. Ich schwanke aber noch zwischen Eingenschaftsirrtum und Motivirrtum.
Wär sehr erfreut über andere Meinungen :smiley:

Mit freundlichen Grüßen
BOSSnian

Hallo,

da wirst du es schwer haben, Vertrag ist Vertrag und ist einzuhalten. Aus dem Bauch heraus halte ich eine Rückabwicklung über den 119 BGB für ausgeschlossen, da das Nichtpassen keine Eigenschaft i.S. des 119 BGB ist.
Ich würde auf Kulanz des Verkäufers hoffen (die einzige Möglichkeit).

Gruss

Iru

Hallo!

Du kannst das Schwanken einstellen. Das ist ein klarer Motivirrtum, und der kommt in der Natur nur im Zusammenhang mit dem Adjektiv „unbeachtlich“ vor.