Hallo Ihr Lieben,
ich weiß nicht, ob ich das richtige Brett gewählt habe, daher bitte evtl. verschieben.
So,jetzt zu der Frage:
in unserer Kirche soll zu Weihnachten ein Musical (Weihnachtsstück) aufgeführt werden. Dafür brauchen wir dringend Headsets- diese wollten wir uns mieten. Nun habe ich gehört, dass aufgrund von irgendwelchen Frequenzen (??)die Headsetnutzung verboten ist. Weiß jemand mehr darüber?
LG
lina
Hallo
ich denke, gegen die Anwendung eines headset kann niemand etwas haben. Falls dieses headset aber an einen Sender angeschlossen ist, damit die Übertragung drahtlos erfolgen kann, muß dessen Sendefrequenz in einem postalisch zugelassenen Bereich liegen. Ein Verleiher dürfte nur Geräte verleihen, die auch den Vorschriften entsprechen.
Das mit den ggf. nicht mehr zugelassenen Funkfrequenzen für Drahtlosmikrofone gilt heute noch nicht.
Gruß
Günther
huhu,
Nun habe ich
gehört, dass aufgrund von irgendwelchen Frequenzen (??)die
Headsetnutzung verboten ist. Weiß jemand mehr darüber?
jau - die halbe veranstaltungsbranche würde am boden liegen, wenn keine funkmikrofone mehr verwendet werden dürften - und ein headset ist nur eine besondere bauform eines solchen.
es mag sein, das im laufe der jahre einige übertragungsfrequenzbereiche gesperrt wurden (weiss ich allerdings nix von), aber nichtsdestotrotz wirst du von jeder seriösen verleibude, aktuell zulässige headsets mieten können (sofern sie sowas im vermietpark haben).
gruss wgn
Hallo Günther,
es sind auf jeden Fall drahtlose Headsets.
Letzes Jahr haben wir die noch gekriegt und dieses Jahr ist es wohl verboten?? Bevor ich mit dem Verleiher diskutiere, wollte ich aber gern wissen, was es mit den Funkfrequenzen auf sich hat.
Ahnst Du evtl. warum es letzes Jahr ging und dieses Jahr verboten sein soll?
lg
lina
Hallo,
Vielleicht hat der Vermieter sich noch nicht mit aktueller Technik ausgerüstet und will das nicht zugeben, da such´ Dir einen anderen!
Gruuss von Julius
Hallo Lina
die Frage kann ich Dir momentan nicht beantworten, habe allerdings morgen (Mittwoch, 09.12.) die Gelegenheit, Info direkt bei einem Hersteller von Drahtlosmikros abzufragen. Ich melde mich wieder, wenn ich Näheres weiß
lG
Günther
Hallo Lina
mit „headset“ ist meist eine Hör-Sprech-Garnitur gemeint, also ein Mikro + ein Hörer. Wenn das drahtlos ist, werden 2 getrennte Funkstrecken benötigt. Sogenannte Kopfmikrofone sind solche, die mit Hilfe eines Kopf-oder Ohrbügels am Kopf getragen werden. Es gibt inzwischen Bluetooth-Headsets, die allerdings nur auf kürzere Entfernungen ausgelegt sind. Ob nun der Sender gleich im Headset eingebaut ist oder das Mikro mit einem Kabel am Sender, der am Körper getragen wird, verbunden ist, spielt für die Funkfrequenzen keine Rolle.
Die Frequenzen, auf denen drahtlose Mikrofone betrieben werden, liegen im Bereich ca. 450…960MHz, das ist der Bereich der Fernsehkanäle 21 - 69. In diesem Bereich sind die Kanäle 61-63 (ca. 790-814MHz) und 67-69 (ca. 838-862MHz) frei verfügbar: nach der Allgemeinverfügung 91/2005 der Bundesnetzagentur können Drahtlosmikrofone bundesweit unentgeltlich ohne Anmeldung durch prof. Anwender genutzt werden. Anders sieht es mit dem Bereich unterhalb von Kanal 61 aus. Hier ist eine Funkzulassung durch die Regulierungsbehörde erforderlich, die der Betreiber der Funkanlage beantragen muß. Der Benutzer, also z.B. Du in der Kirche, mußt Dir vom Verleiher (Betreiber) diese Zulassung geben lassen, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, daß das Verwenden der Funkmikrofone rechtens ist.
Neu ist nun, daß der Bereich Kanal 61-69 ab Ende 2010 für mobile Datenkommunikation genutzt werden soll und somit die dort angesiedelten Funkmikrofone verdrängt werden. Die Hersteller solcher Mikrofone laufen natürlich Sturm gegen diese Regelung und kämpfen mit Hilfe der DEK (Deutsche Kommission Elektrotechnik…).
Was das Einsetzen von Funkmikrofonen betrifft gilt also bis Ende 2010 die bisherige Regelung.
Du solltest Deinen Verleiher nach den Frequenzen (Kanälen), auf denen seine Mikros arbeiten, fragen um selbst beurteilen zu können, ob es sich um die freien Frequenzen im 800MHz-Band handelt oder ob er sich vor der Zulassung für die unteren Frequenzen drückt (die Zulassung ist gebührenpflichtig).
Ich hoffe, Du kannst mit der Info was anfangen
lg
Günther
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