Hebelt die Verhinderungspflege das Pflegegeld aus?

Hallo,

in der Annahme, meine Fragestellung ist eine Rechtsfrage, habe ich dieses Brett gewählt.
Eine Person hat eine private Kranken- und Pflegeversicherung und hat Pflegegrad 2.
Sie bekommt 347€ mtl. und kann damit externe Pflegedienste oder den Einsatz der eigene Familie bezahlen.
Nun fällt die eigentliche Pflegeperson, die bei der Pflegekasse eingetragen ist, wegen Krankheit zu 100% aus. Die zu pflegende Person wählt den Weg der Verhinderungspflege, da sie gern weiterhin familiär gepflegt werden möchte.
Anstelle der eigentlichen Pflegeperson springt nun die Tochter als Ersatz-Pflegeperson ein. Bei der Pflegekasse kann ein Formular „Verhinderungspflege gemäß §39 SGB XI“ ausgefüllt werden, wo die Ersatz-Pflegeperson, also die Tochter, Art der Leistung, zeitl. Dauer, Datum der Leistungserbringung einträgt. Die zeitliche Dauer hat sie mit z.B. 7h pro Tag angegeben. Sie muß auch den erhaltenen Betrag in € eintragen. Offenbar ist hier das Feld offen. Trägt sie 10€/h ein, wären das monatlich 1800€. Nähme sie die 347€ aus dem Plegegeld, würde sie für 1,93€/h arbeiten.
Wie beißen sich Pflegegeld und Verhinderungspflege bzw. hebeln sie sich gegenseitig aus?

Gruß
Pauli

Hallo,

mir ist unklar, wieso Du hier einen Widerspruch oder eine Leistungskonkurrenz siehst. Das Pflegegeld wird doch an die gepflegte Person ausgezahlt. Was die daraus macht, ist ihre Sache. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die die pflegende Person entlasten soll, wenn diese erkrankt, in Urlaub fährt usw.

Im konkreten Fall heißt das, dass es bis zu 140 Euro im Monat für die Verhinderungspflege gibt. Alles, was darüber hinaus an Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, zahlt die gepflegte Person aus eigener Tasche. Dafür könnte man die 347 Euro Pflegegeld verwenden.

Naja, das funktioniert halt nicht. So viel spuckt die Pflegekasse für Verhinderungspflege ja gar nicht aus. Wenn der Pflegebedarf wirklich bei sieben Stunden am Tag liegt, wäre noch darüber nachzudenken, ob man nicht eine Überprüfung des Pflegegrades beantragen sollte.

Sollte die nicht auch Pflegetagegeld auszahlen? Oder wurde auf diesen Tarifbaustein verzichtet? Falls nicht, gäbe es zum eigentlichen Pflegegeld noch einmal einen ähnlichen Betrag an Pflegetagegeld.

Gruß
C.

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danke C_Punkt für Deine klaren Erläuterungen. Nicht verstanden habe ich allerdings, warum die Pflegekasse diese „Verhinderungspflege“ bezahlt, denn wenn die pflegende Person, die von der pflegebedürftigen Person aus deren 347€ Topf Geld bekommt, ausfällt, also selbst krank ist oder Urlaub macht, bekommt sie doch kein Geld mehr. Dann könnte die pflegebedürftige Person diesen Betrag einfach an die/den Ersatzpfleger:in geben.

Das ist genau das, was ich hiermit

meinte.

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alles klar, danke für die Infos,

beste Grüße
Pauli