Hallo,
in der Annahme, meine Fragestellung ist eine Rechtsfrage, habe ich dieses Brett gewählt.
Eine Person hat eine private Kranken- und Pflegeversicherung und hat Pflegegrad 2.
Sie bekommt 347€ mtl. und kann damit externe Pflegedienste oder den Einsatz der eigene Familie bezahlen.
Nun fällt die eigentliche Pflegeperson, die bei der Pflegekasse eingetragen ist, wegen Krankheit zu 100% aus. Die zu pflegende Person wählt den Weg der Verhinderungspflege, da sie gern weiterhin familiär gepflegt werden möchte.
Anstelle der eigentlichen Pflegeperson springt nun die Tochter als Ersatz-Pflegeperson ein. Bei der Pflegekasse kann ein Formular „Verhinderungspflege gemäß §39 SGB XI“ ausgefüllt werden, wo die Ersatz-Pflegeperson, also die Tochter, Art der Leistung, zeitl. Dauer, Datum der Leistungserbringung einträgt. Die zeitliche Dauer hat sie mit z.B. 7h pro Tag angegeben. Sie muß auch den erhaltenen Betrag in € eintragen. Offenbar ist hier das Feld offen. Trägt sie 10€/h ein, wären das monatlich 1800€. Nähme sie die 347€ aus dem Plegegeld, würde sie für 1,93€/h arbeiten.
Wie beißen sich Pflegegeld und Verhinderungspflege bzw. hebeln sie sich gegenseitig aus?
Gruß
Pauli