Hallo,
können die festgelegten Gebühren (z.B. Nr. 180 Hausbesuch) in der Gebührenordnung für Hebammen Privatpatienten auch höher in Rechnung gestellt werden?
z.B. Ist in der Gebührenordnung nach Nr. 180 ein Hausbesuch mit 26 EUR angegeben. Wir ein höherer Satz (z.B. 1,7-fach) auch von der Privatversicherung übernommen?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Hallo Elke,
Aktuell gilt die neue „Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung“. In Kraft trat diese in Bayern ab 01.10.2004, darin gilt für Privatpatienten der 1,8fache Satz für Gebühren und der 1fache für Wegesätze.
Hausbesuche kosten daher bei Privatpatienten 44,10 € und werden so auch von den PKVs übernommen.
Deine Nummer 180 konnt ich allerdings nicht finden, hier in Bayern gibt es dafür die Nummer 22.
Grüße, Bernhard