Guten Tag,
Mein Mann starb letztes Jahr, ich habe 4 Kinder, die Mutter(Schwiegermutter) kurze Zeit darauf, es gibt ein Testament der besagt das ihre Kinder es sind 3 zu je 1/3 erben. Ein Sohn der die Konten verwaltete meint, uns nur mit zuteilen was sich am Todestag sich auf dem Konto befand, er hätte eine Kontovollmacht über den Tod hinaus. Schwiegermutter lebte im Heim, seit dem betreute er auch die Konten,er will keine Auskunft geben. Was passiert wenn er vorher Geld abhebte?
Muß er eventuell vor Gericht Auskunft geben?
Kann man das erzwingen? Er ist der Meinung die Kinder steht nur ein Pflichtteil zu!
Ich meine das meine Kinder Erben sind, da Sie an der Stelle des Vater antreten.
Für jeden Rat bin ich dankbar!
hallo,Cava,
das ist solch eine sache, die ich dir nicht genau beantworten kann, ein testament ist jedenfalls mehr als eine kontoführungsvollmacht. ich rate dringend zu einem anwalt.
gruß und frohe weihnacht hexa
hallo,Cava,
das ist solch eine sache, die ich dir nicht genau beantworten
kann, ein testament ist jedenfalls mehr als eine
kontoführungsvollmacht. ich rate dringend zu einem anwalt.
gruß und frohe weihnacht hexa
Hallo Hexa
Bin deiner Meinung, aber es wird mir nichts anders übrig bleiben, das Problem ist auch er muß was gemacht haben, erst nach dem Tod meines Mannes, denn er hat die gunst der Stunde genutzt, und mir eine Sterbeurkunde abgeluchst, denn ich weiß nicht was er damit gemacht hat! Mein Mann war nicht enterbt!
Gruß und frohe Weihnacht Cava
hallo cava,
dir auch eine gesegnete weihnacht.
sollte der mensch etwas von dem konto entfernt haben, muss er es belegen und offen legen, denn beim erben wird alles zusammengerechnet und dann geteilt. sollte er für sich gelder abgezogen haben, muss das auch belegt werden, war er betreuer?
sauber klingt das alles nicht, kannst du nicht an das konto heran und auszüge dir geben lassen?
versuch es doch mal bei der bank
gruß
hexa
Hallo hexahexa
Das Problem ist sehr verzwickt, die Bank gibt mir ohne Erbschein keine Auskunft, das wäre im Grunde nicht das Problem. Das Problem ist zu dem das er sagt: er hätte ein Vertrag zugunsten Dritter im Todesfall, Begünstigster und damit Inhaber der Konten!!! Es gibt das Testament das besagt je Kind 1/3, aber er will nur ein Pflichtteil zahlen, was für mich nicht in Ordnung ist, denn mein Mann war nicht enterbt. Ich will vom Anwalt auch prüfen lassen , wann dieser Vertrag zustande kam… denn er muß ja die Sterbeurkunde von meinem Mann vorgelegt haben, ohne mein wissen… es geht mir ums Prinzip, das traurige an der ganzen Geschichte ist das er sein Bruder sogar im Tod bescheisen will, das werde ich nicht zulassen.
Gruß
Cava
Hallo,
ich lese die Frage erstmals tatsächlich am 23.05.2011, obwohl ich täglich die Mails abrufe. Seltsam. Ist wohl erledigt.
Freundlichen Gruß von Harry Harth
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Hallo Harry Harth
Leider ist diese Sache trotz Anwalt noch nicht ausgestanden, das wird noch andauern, trotzdem bin ich für jeden Rat dankbar.
Gruß
Cava