Hebt neue Teilzeitvereinbarung ältere auf?

Hallo,

angenommen, ein Mitarbeiter vereinbart eine unbefristete Arbeitszeitreduzierung (Teilzeit) auf 30 Stunden pro Woche. Einige Zeit später vereinbart er eine Arbeitszeitreduzierung auf 25 Stunden pro Woche, befristet auf ein Jahr. Kehrt er nach Ende des Jahres zur 30-Stunden-Woche oder zur Vollzeit zurück?

Danke und Grüße
Klaus

hallo,

sofern in der befristeteten Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, tritt nach Ablauf der befristeten Teilzeitvereinbarung die alte, unbefristete Arbeitszeitregelung automatisch wieder in Kraft - im dargestellten Fall also 30 Std./Woche

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für die schnelle Antwort!

Klaus