Das mag ja auch sein und ist wohl auch so, dass in den
allermeisten Fällen die gesetzliche Vorfahrtregelung gilt. Das
Schild „30 Zone“ hat aber keine vorfahrtregelnde Bedeutung,
Aber es besagt, dass ich nicht mit Vorfahrtsschildern oder gar Kreuzungsampeln rechnen muss, da es sie lt. StVO dort nicht geben darf. Genausowenig wie ich auf der Autobahn mit einem Zebrastreifen rechnen muss.
Nur mal so informationshalber: Waren denn die Antworten, die JayVee und ich Dir gestern um 11:16h und 12:00h gegeben haben, nicht verständlich genug? Oder willst Du sie einfach nicht wahrnehmen, weil sie Dir nicht in den Kram passen?
Aber es besagt, dass ich nicht mit Vorfahrtsschildern oder gar
Kreuzungsampeln rechnen muss, da es sie lt. StVO dort nicht
geben darf.
Ui, jetzt habe ich es auch entdeckt, versteckt in einem Riesen-Paragraphen. Ich nehme alles zurück und behaupte nunmehr: Eine 30-Zone darf nur dort eingerichtet werden, wo es keine Kreuzungsampeln gibt, und an den Kreuzungen muss grundsätzlich „rechts vor links“ gelten: § 45 Abs. 1c StVO.
Wobei das „grundsätzlich“ natürlich wieder ein Schlupfloch für Schilder bietet.
Wie weit darf man denn rückwärts fahren? Höchstens eine Wagenlänge, um einzuparken oder zu wenden / rangieren.
Dabei hat sich der Gesetzgeber was gedacht. Vermutlich, daß man ein KFZ, das man von hinten sieht, evtl. erst mal als wegfahrend einstuft, nicht als „kommend“. Natürlich kann man an den Rükfahrleuchten und der sich verringernden Entfernung das Gegenteil erkennen - wenn man seine Aufmerksamkeit nicht schon längst anderen Dingen widmet.
Wer das von Dir geschilderte Veranstaltet, weil er keine Lust zum wenden hat oder auf der anderen Seite zu parken oder um den Block zu fahren, ist im Falle eineS Falles mitschuldig. Wie viel, wird sich zeigen. Ich persönl. schätze fifty fifty.
MfG
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Nur mal so informationshalber: Waren denn die Antworten, die
JayVee und ich Dir gestern um 11:16h und 12:00h gegeben haben,
nicht verständlich genug? Oder willst Du sie einfach nicht
wahrnehmen, weil sie Dir nicht in den Kram passen?
Wahrgenommen habe ich sie wohl. Vielen Dank an Euch alle nochmal. Aber die waren mir nicht verständlich genug. Aus diesem Juristendeutsch kann ich kein Ja oder Nein herauslesen. Und dies hatte ich eben gehofft. Deshalb habe ich die Frage anders formuliert.
Mit meinem Kram hat das nichts zu tun, ich habe die Geschichte konstruiert, weil ich am Wochenende aufgeschnappt habe, das Rückwärtsfahren die Vorfahrt aufheben würde, und ich mir das aber nicht vorstellen konnte. Nachdem ich im Internet nichts passendes gefunden habe, habe ich mich an Euch gewandt.
Es geht auch nicht um einen Unfall, welchen hier irgendwie die meisten hinein interpretieren. Das war nie gefragt. Mir ist inzwischen noch eine bessere Formulierung eingefallen:
Wenn das Fahrzeug, welches Vorfahrt gewähren muss, dies nicht beachtet, weil das Fahrzeug von rechts eben rückwärts fährt, verstößt es dann gegen die StVo?
Nur um das ging es, nicht wer bei einem Unfall wann welche Schuld hat.
Wenn „MASCH“ das liest, geht er wieder auf die Palme und das
zu Recht. Denn eine Logik, dass in 30-Zonen immer „rechts vor
links“ gilt, gibt es nicht.
Hu hu,
hier ist er, Aladin aus der Wunderlampe…
Habe mir den genannten § (Posting unten) jetzt durchgelesen. Scheinbar hat es eine Änderung zum 01.01.2000 gegeben, so dass es 30-er-Zonen nach alter Regelung und nach neuer Regelung gibt. Kannte ich so nicht und ist allemal interessant.
Im Ergebnis bleibe ich natürlich bei meiner Auffassung dass es nicht immer rechts-vor-links sein muss in einer Zone, zumindest durchfahre ich regelmäßig 2 davon, in denen die „Hauptstraße“ bevorrechtigt ist.
Wahrgenommen habe ich sie wohl. Vielen Dank an Euch alle
nochmal. Aber die waren mir nicht verständlich genug. Aus
diesem Juristendeutsch kann ich kein Ja oder Nein herauslesen.
Also: Meine Auffassung ist: Wer rückwärts abbiegt, kann keine Vorfahrt haben, denn er muss sich - wie jemand, der aus einer Einfahrt etc. kommt - so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Man kann schlichtweg keine Gefährdung anderer ausschließen, wenn man rückwärts um die Ecke fährt und keinen Einweiser hat, der die anderen notfalls anhalten kann. Deswegen von mir ein klares „Vorfahrt? Nein!“.
Mir ist
inzwischen noch eine bessere Formulierung eingefallen:
Wenn das Fahrzeug, welches Vorfahrt gewähren muss, dies nicht
beachtet, weil das Fahrzeug von rechts eben rückwärts fährt,
verstößt es dann gegen die StVo?
Ähem, ähem, ob das eine bessere Formulierung ist? Schau mal in § 1 Abs. 1 StVO. Wenn ich an eine Kreuzung rankomme, sehe, dass da jemand rückwärts von rechts um die Ecke kommt und ich brettere trotzdem über die Kreuzung, bin ich rücksichtslos und siehe da - schon habe ich den Boden der StVO verlassen.
Stell die Frage doch wie Otto Waalkes es schon vor 30 Jahren tat: Wer hat Vorfahrt? Meine Meinung: Der fließende Verkehr hat sie.
Hallo,
angenommen jemand parkt vor seinem Haus. Damit er nicht
jedesmal, wenn er weg fährt, um den ganzen Block fahren muss,
fährt er von seiner Strasse 5 Meter rückwärts und biegt
rückwärts in eine andere Strasse ein.
Das Ganze in einer Tempo-30-Zone, also Rechts vor Links.
Hat man auch Vorfahrt, wenn man rückwärts fährt?
beim rückwärtsfahren fahre ich quasi in verkehrter richtung. das wäre so, als fahre ich an der ampel aus versehen zu weit vor, haue den rückwärtsgang rein und fahre zurück. das kann ich nur, wenn niemand da steht.
wenn das ganze aber in einer 30-zone passiert, muss ich davon ausgehn, dass der vorwärtsfahrer zu schnell gefahren ist und es nicht mehr geschafft hat zu bremsen.