Hallo,
angenommen jemand parkt vor seinem Haus. Damit er nicht jedesmal, wenn er weg fährt, um den ganzen Block fahren muss, fährt er von seiner Strasse 5 Meter rückwärts und biegt rückwärts in eine andere Strasse ein.
Das Ganze in einer Tempo-30-Zone, also Rechts vor Links.
Hat man auch Vorfahrt, wenn man rückwärts fährt?
Danke und Grüße
Didi
Ist denn die Strasse neben der Tatsache „30er Zone“
auch noch eine Einbahnstrasse?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Hat man auch Vorfahrt, wenn man rückwärts fährt?
Ja. Man hat aber beim Rückwärtsfahren eine verschärfte Sorgfaltspflicht; Gefährdung anderer muss ausgeschlossen sein. Wer also die Straße nicht einsehen kann, in die er rückwärts rein oder kreuzen will, bekäme eine gehörige Mitschuld im Falle eines Falles.
Jan
Ist denn die Strasse neben der Tatsache „30er Zone“
auch noch eine Einbahnstrasse?
Ist das Radio beim Rückwärtsfahren an? Wie sind im allgemeinen die Wetterverhältnisse? Trägt der Fahrer einen Hut?
Das Ganze in einer Tempo-30-Zone, also Rechts vor Links.
Wenn „MASCH“ das liest, geht er wieder auf die Palme und das zu Recht. Denn eine Logik, dass in 30-Zonen immer „rechts vor links“ gilt, gibt es nicht.
Hat man auch Vorfahrt, wenn man rückwärts fährt?
Ich sag mal so: §8 sagt nicht, ob der von rechts Kommende vorwärts oder rückwärts fährt. Aber da gibt es noch §i9 Abs. 5 StVO, nach dem der, der rückwärts abbiegt, sich so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Die gleiche Formulierung findet sich in § 10, der das Einfahren auf die Fahrbahn regelt und im Volksmund als Vorfahrtsregelung verstanden wird. Im Ergebnis also: Nein. Der Abbiegende darf nicht glauben, dass für ihn schon angehalten werden würde. Im Gegentum muss er sich sogar, wenn er die Kreuzung nicht überblicken kann, von einem Fußgänger einweisen lassen.
Ist denn die Strasse neben der Tatsache „30er Zone“
auch noch eine Einbahnstrasse?
Ist das Radio beim Rückwärtsfahren an? Wie sind im allgemeinen
die Wetterverhältnisse? Trägt der Fahrer einen Hut?
Nun, die Frage versuchte zu ergruenden, weshalb der Ursprungsposter nicht in der normalen Art und Weise die Strasse befaehrt. Sind Nachfragen im Thread nicht erlaubt?
Handelt es sich um eine Einbahnstrasse, so bin ich bis jetzt davon ausgegangen, dass man diese nicht wieder rueckwaerts verlassen darf. Wenn ich hier falsch liege, korrigiert mich bitte.
Das Ganze in einer Tempo-30-Zone, also Rechts vor Links.
Wenn „MASCH“ das liest, geht er wieder auf die Palme und das
Fuer mich bitte: Wer oder was ist MASCH ?
Hallo,
Das Ganze in einer Tempo-30-Zone, also Rechts vor Links.
Wenn „MASCH“ das liest, geht er wieder auf die Palme und das
zu Recht.
Da bin ich ja froh, dass MASCH das noch nicht gelesen hat…
Denn eine Logik, dass in 30-Zonen immer „rechts vor
links“ gilt, gibt es nicht.
Ja, Du hast Recht. Es gibt ja auch kein Halteverbot. Wir Rechtsungelehrten können uns einfach nicht so präzise ausdrücken
)
Danke und Grüße
Didi
Hallo Didi,
ich bin ganz bestimmt kein Rechtsgekehrter. Aber ein Blick auf diese Bild dürfte meiner Meinung nach deine Frage beantworten.
http://www.abload.de/img/vorfahrttfv.jpg
Vorab, ich bin auch kein großer Künstler.
Gruß Horst
Hallo,
Danek erstmal für die Hilfe. In dem angenommenen Fall wäre es so, dass es Grün nicht gibt, und nur Rot und Blau beteiligt wären.
Blau möchte aus dieser Strasse (keine Einbahnstrasse) rückwärts auf die Position von Grün und dann in Richtung Rot weiterfahren. Beim rückwärts herausfahren würde Blau von rechts kommen.
Wenn ich die bisherigen Antworten richtig interpretiert habe, ist Vorfahrt nicht auf das Vorwärtsfahren beschränkt, aber Rückwärtsfahren darf man eh nur wenn alles frei ist.
Grüße
Didi
Hallo Didi,
ich habe meine Zeichnung mal nach deinen Angaben geändert. Ich hoffe diesmal ist es richtig und deine Frage beantwortet.
http://www.abload.de/img/vorfahrt2bqr.jpg
Gruß Horst
Hallo,
angenommen jemand parkt vor seinem Haus. Damit er nicht
jedesmal, wenn er weg fährt, um den ganzen Block fahren muss,
fährt er von seiner Strasse 5 Meter rückwärts und biegt
rückwärts in eine andere Strasse ein.
Hallo,
warum fährst Du nicht die 5 m rückwärts beim Einparken vor Dein Haus?
Rückwärts fahren willst Du doch ohnehin.
Dann würde ich in den fließenden Verkehr beim Verlassen des Hauses lieber vorwärts einfahren.
Also: Kehr doch den Vorgang um.
Gruß:
Manni
Hallo,
Denn eine Logik, dass in 30-Zonen immer „rechts vor
links“ gilt, gibt es nicht.
Hab ich dann vor 15 Jahren in der Fahrschule was falsches gelernt oder hat sich das seitdem geändert?
Mein Fahrlehrer war damals der Meinung, dass in einer 30-Zone, im Gegensatz zu einem „Höchstgeschwindigkeit 30“-Schild, immer rechts vor links gilt.
Gruß,
Markus
Hallo,
warum fährst Du nicht die 5 m rückwärts beim Einparken vor
Dein Haus?
Rückwärts fahren willst Du doch ohnehin.
Dann würde ich in den fließenden Verkehr beim Verlassen des
Hauses lieber vorwärts einfahren.
Also: Kehr doch den Vorgang um.
Da muss ich doch auch rückwärts in eine Strasse einbiegen, wo ist denn da der Unterschied. Außerdem kann man nur in einer Fahrtrichtung parken. Nämlich auf der (für mich) falschen…
Grüße
Didi
Hallo,
ich habe meine Zeichnung mal nach deinen Angaben geändert. Ich
hoffe diesmal ist es richtig und deine Frage beantwortet.
http://www.abload.de/img/vorfahrt2bqr.jpg
Super, genau so würde sich der angenommene Sachverhalt darstellen.
Aber die Antwort ist so lala. Grün muss Vorfahrt gewähren, aber Blau darf trotzdem (weil rückwärts) nicht fahren, wenn nicht alles frei ist?
Ich stelle die Frage oben noch mal anders.
Vielen Dank und Grüße
Didi
Huhu!
Mein Fahrlehrer war damals der Meinung, dass in einer 30-Zone,
im Gegensatz zu einem „Höchstgeschwindigkeit 30“-Schild, immer
rechts vor links gilt.
Und wenn da jetzt plötzlich doch irgendwo ein Schild steht, was macht Dein Fahrlehrer dann? Ignorieren, weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
Andere Fragestellung
Hallo,
ich stelle die Frage anders:
Müsste in dem Beispiel von Horst-Ryssel:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?i…
das grüne Fahrzeug dem blauen die Vorfahrt gewähren, wenn das blaue Fahrzeug rückwärts auf die Position des roten Pfeiles fahren würde?
Grüße
Didi
Hallo,
Und wenn da jetzt plötzlich doch irgendwo ein Schild steht,
was macht Dein Fahrlehrer dann? Ignorieren, weil nicht sein
kann, was nicht sein darf?
das war damals auch schon klar, dass ein wider Erwarten plötzlich auftauchendes anderslautendes Schild vorgehen würde, wobei ich jetzt in einer 30-Zone noch nie eins gesehen habe.
Gruß,
Markus
Hallo,
Und wenn da jetzt plötzlich doch irgendwo ein Schild steht,
was macht Dein Fahrlehrer dann? Ignorieren, weil nicht sein
kann, was nicht sein darf?
das war damals auch schon klar, dass ein wider Erwarten
plötzlich auftauchendes anderslautendes Schild vorgehen würde,
wobei ich jetzt in einer 30-Zone noch nie eins gesehen habe.
Das mag ja auch sein und ist wohl auch so, dass in den allermeisten Fällen die gesetzliche Vorfahrtregelung gilt. Das Schild „30 Zone“ hat aber keine vorfahrtregelnde Bedeutung, das ist alles, was ich mitteilen wollte.
Hallo Didi,
http://www.abload.de/img/vorfahrt2bqr.jpg
Super, genau so würde sich der angenommene Sachverhalt
darstellen.
Aber die Antwort ist so lala. Grün muss Vorfahrt gewähren,
aber Blau darf trotzdem (weil rückwärts) nicht fahren, wenn
nicht alles frei ist?
Da ich kein Jurist bin, sondern nur Autofahrer kann ich da keine juristisch einwandfreie Antwort geben. Aber für mich als Autofahrer würde sich die Sache wie folgt darstellen.
Wenn Blau vorwärts aus der Straße fahren würde, hätte er klar Vorfaht.
Da Blau aber rückwärts aus der Straße fährt ist dies nicht so leicht von Grün zu erkennen, dieser sieht das blaue Auto ja von hinten. Daher hat Blau die Pflicht besonders vorsichtig zu fahren.
Wenn es trotzdem zu einem Unfall kommt, ist Blau nicht vorsichtig genug gefahren. Ob Grün eine Mitschuld angerechnet wird und zu wieviel Prozent, dass würde wahrscheinlich erst in einem Gerichtsverfahren individuell geklärt werden.
Gruß Horst
Hallo,
Das mag ja auch sein und ist wohl auch so, dass in den
allermeisten Fällen die gesetzliche Vorfahrtregelung gilt. Das
Schild „30 Zone“ hat aber keine vorfahrtregelnde Bedeutung,
das ist alles, was ich mitteilen wollte.
Das glaub ich dir ja auch, mich hätte nur interessiert, ob das schon immer so war.
LG,
Markus
Hallo Didi,
Müsste in dem Beispiel von Horst-Ryssel:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?i…
durch diesen Link kann mein Beispiel nicht angezeigt werden.
Hier der Link zu meinem Beispiel:
http://img1.abload.de/img/vorfahrt2bqr.jpg
Gruß Horst