Hecke des Nachbarn, Frage der Entsorgung

Man nehme an, ein Nachbar A besitzt eine Hecke, welche direkt am Grenzstein endet. Einmal im Jahr fragt dieser Nachbar B, ob er die Hecke schneiden dürfe. Der Nachbar B auf der anderen Seite gewährt im Zutritt zwecks Beschneidung. Nach der Beschneidung möchte der Nachbar A den Abfall bei Nachbar B lassen bzw, entsorgen. Ist Nachbar B dazu verpflichtet dies zuzulassen? Oder muss Nachbar A den Abfall selber entsorgen?

Hallo,
die Hecke gehört A, ragt offenbar nicht einmal auf das Grundstück von B.
Mit welcher Begründung sollte B also den Grünschnitt entsorgen?

(Dann bräuchte man ja nur seinen Müll über den Zaun zum Nachbar zu werfen. Soll der sein „Geschenk“ doch selbst entsorgen.)

Bin kein Anwalt o.ä.
Dirk