auf dem Grundstück des 2-Familienhauses steht zur Straßenseite und zur Einfahrt eine große Hecke,die regelmäßig geschnitten werden muss. Wer ist dafür zuständig? Der Mieter oder der Vermieter
Hi,
kommt drauf an wie es im Mietvertrag vereinbart wurde. Macht aber keinen großen unterschied, da Mieter sicherlich die Nebenkosten laut vertrag zu tragen hat, darunter fällt auch die Gartenpflege.
Hallo!
Generell der Vermieter(Grundstücksbesitzer), er kann Gartenpflege aber im Vertrag auf Mieter übertragen.
Ist dazu nichts vereinbart, dann Vermietersache.
Kosten ist noch eine 2. Sache. Ist Gartenpflege im Vertrag als Nebenkosten genannt, dann kann Vermieter die Kosten des Heckenschnitts auf Mieter umlegen.
mfG
duck313
Kosten ist noch eine 2. Sache. Ist Gartenpflege im Vertrag als
Nebenkosten genannt, dann kann Vermieter die Kosten des
Heckenschnitts auf Mieter umlegen.
Langt da nicht der Verweis auf die 2bkv
schönes Wochenende
Hallo!
Sicher, dann sind alle dort genannten NK umlegbar.
Aber wenn die umlegbaren Posten einzeln aufgezählt werden, dann muss da eben explizit „Gartenpflege“ oder „Hausmeisterdienst“ stehen.
mfG
duck313