Hallo,
vor einigen Jahren habe wurde Nachbarn die Genehmigung zur Pflanzung einer Thuja-Hecke auf der Grundstücksgrenze erteilt, sie wollten diese auch regelmäßig auf beiden Seite schneiden. Während einesKrhs.-Aufenthaltes, haben sie allerdings das Grün bis auf den Stammn abgeschnitten und da kommt natürlich nichts mehr. Es sieht jetzt furchbar aus und ich möchte wissen, ob unter diesen Umständen die Genehmigung zurückgenommen werden kann oder ob es andere Lösungen für solch ein Problem gibt.
In Erwartung vieler guter Ratschläge oder Rechtstipps wünsche ich ein schönes Wochenende,
Garnet
Hallo,
vor einigen Jahren habe wurde Nachbarn die Genehmigung zur
Pflanzung einer Thuja-Hecke auf der Grundstücksgrenze erteilt,
sie wollten diese auch regelmäßig auf beiden Seite schneiden.
Während einesKrhs.-Aufenthaltes, haben sie allerdings das Grün
bis auf den Stammn abgeschnitten und da kommt natürlich nichts
mehr. Es sieht jetzt furchbar aus und ich möchte wissen, ob
unter diesen Umständen die Genehmigung zurückgenommen werden
kann oder ob es andere Lösungen für solch ein Problem gibt.
In Erwartung vieler guter Ratschläge oder Rechtstipps wünsche
ich ein schönes Wochenende,
- Nachbarrecht ist Landesrecht.
- In der Regel verjährt ein Beseitigungsanspruch bezüglich grenznaher Bepflanzungen nach einigen Jahren. Hier entsteht er gar nicht erst (wegen der Zustimmung).
- Strünke sind nicht für jedermann hübsch anzusehen (wie übrigens auch die friedhofstypischen Thujahecken nicht), beeinträchtigen aber objektiv nicht den Nachbarn.
- Miteinander reden hilft. Die Frage wäre doch zunächst mal, warum die Hecke gestutzt wurde?
smalbop
Hallo smalbop,
zuerst mal vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Tja, die Hecke wurde im gegenseitigen Einvernehmen von den Nachbarn gepflanzt. Das über viele Jahre gute Verhältnis litt,als der Sohn meines Nachbarn für seine Tochter im Haus meines Sohnes eine Wohnung mietete und das Mietverhältnis eskalierte. Mein Sohn hatte dieses Haus mit Freunden gekauft (GbR) und waren ahnungslose Vermieter,leider aber auch etwas „dümmlich“, woraus der seit 20 Jahren 40jährig berentnete Justizbeamtete seine Vorteile zu nutzen wußte. Letztendlich habe ich aber damit nichts zu tun und habe mich da auch’rausghalten.
Meine Frage: ist es zumutbar, auf ca. 15 m Breite kahle Thujastämme zu ertragen? Besteht in dieser Situation die Möglichkeit, eine Zustimmung zurückzunehmen? Die meisten Schmalspurakrobaten hätten bestimmt eine Anzeige wegen unbefugten Betretens meines Grundstückes in meiner Abwesenheit erstattet, worauf ich aber verzichtete, ich liebe keinen Kleinkrieg, den anderen aber auch nicht…
Soviel zu der Situation,
Garnet
Hallo Garnet,
Rechtsfragen mit persönlichem Bezug dürfen in w-w-w nicht beantwortet werden.
Gruß
smalbop
Hallo,
wenn die Hecke die Grenze nicht berührt und voll auf dem Grundstück des Nachbarn steht: Zähneknirschend hinnehmen.
Falls die Hecke zumindest unmittelbar an oder auf der Grenze steht die ganze Frage mal nach intensivem Studium der FAQ:1129 nochmal neutral formulieren, damit man sie dann diskutieren kann.
Grüße
Lumpi
Hallo,
vielen Dank für die Nachricht. Wie heißt es so schön: „es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ - das ist wirklich wahr. In entgegengesetzter Richtug steht ein wunderschöner Hartriegel in meinem Garten, dem gilt jetzt meine ganze Aufmerksamkeit…
Gruß
Garnet