Hallo, es gibt eine neue Reglung im Bundeskleingartengesetz, was besagt: Hecken dürfen im Zeitraum von 1. März bis 30. September nur leichte Formschnitte bekommen. In unserer Gartensparte wird genau in dieser Zeit IMMER eine `ordentliche´ Hecke verlangt. Wer kennt diesen Passus mit § genau?
Danke Undy
Bundesnaturschutzgesetz
Hallo Undy,
es gibt eine neue Reglung im Bundeskleingartengesetz,
was besagt
Nicht ganz getroffen.
Das ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt:
§ 39 BNatSchG
(5) Es ist verboten,
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
siehe: http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html
Grüße,
Tinchen
Paralleluniversum
Hi!
Kleingärten befinden sich in einer Art Paralleluniversum. Dort gelten andere Gesetze. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich nie nie nie nie nie wieder so einen Garten haben möchte und auch jedem davon abraten würde (das nur am Rande).
Hallo, es gibt eine neue Reglung im Bundeskleingartengesetz,
was besagt: Hecken dürfen im Zeitraum von 1. März bis 30.
September nur leichte Formschnitte bekommen. In unserer
Gartensparte wird genau in dieser Zeit IMMER eine
`ordentliche´ Hecke verlangt. Wer kennt diesen Passus mit §
genau?
Das ist auch in meinen Augen ein Widerspruch zwischen Naturschutzgesetz und Kleingartengesetz. Und nicht der einzige in dem Millieu.
Allerdings gibt es noch die Möglichkeit, die Hecke quasi wöchentlich (oder mehrwöchig) in Form zu halten, dann sind das ja nur leichte Formschnitte und die Hecke ist wirklich immer „schick“ (was man halt so „schick“ nennen möchte).
Viel Spaß dabei
wünscht
nicht unschadenfroh
kernig
Hallo!
wie Tinchen sagt, ist es das BNatschG - und mit „abschneiden“ ist nur das komplette abschneiden gemeint. der übliche Heckenschnitt (den Zuwachs stutzen) ist ausdrücklich erlaubt.
ob und inwieweit man mit den Regeln einer Klein(bürger)gartenanlage im Einzelnen zufrieden/einverstanden ist, hängt von jedem selbst ab - im Zweifel wäre auch eine Änderung so einer Vereinssatzung denkbar: Ihr seid das Volk
)
cu kai