Hecke schneiden nachtruhe?

Hallo
Wenn jemand in Bayern ab 6.30 eine Hecke mit einer Elektroheckenschere schneidet, ist dies erlaubt oder fällt dies unter Nachtruhe, die geht aber nur bis 6.00.

Hallo

dann darf er ab 06.01 Uhr schneiden.

Gruß

Guten Tag,

man könnte kulanterweise bis 7:00 Uhr warten und dann beginnen.

Vielleicht hilft das Beispiel, dass an unseren Glascontainern im Ort steht, von wann bis wann Glas eingeworfen werden darf ( sollte ).
Dies wäre Wochentags 7:00 bis 22:00 Uhr
und Samstags von 7:30 - 20:00 Uhr.

Hoffe das hilft ein wenig.

Hallo
Wenn jemand in Bayern ab 6.30 eine Hecke mit einer
Elektroheckenschere schneidet, ist dies erlaubt oder fällt
dies unter Nachtruhe, die geht aber nur bis 6.00.

Wenn die Nachtruhe bis 6:00 Uhr geht, kannst Du um um 6:00:01 Uhr beginnen.

Ich würde aber immer ein wenig später beginnen, vor allem am Samstag.

Die Nachbarn könnten, wenn es sie wirklich nervt, sonst auch bei der Einhaltung der Nachtruhe abends sehr kleinlich sein, das ist für alle am Ende unangenehm.

Wenn es nicht anders passt und Du um 6:00 Uhr unbedingt beginnen musst, geh doch kurz bei en Nachbarn urm und sag bescheid. Kaum jemand wird da unfreundlich reagieren und wenn man gefragt wurde, wird man sich nachher auch nicht beschweren.

Es gibt schließlich kaum etwas schlimmeres als Streit in der Nachbarschaft - wenn es dann auch noch aus nichtigem Anlass ist, sollte man das wirklich vermeiden!

Grüße

Holygrail

Hallo,

Wenn es nicht anders passt und Du um 6:00 Uhr unbedingt
beginnen musst, geh doch kurz bei en Nachbarn urm und sag
bescheid. Kaum jemand wird da unfreundlich reagieren und wenn
man gefragt wurde, wird man sich nachher auch nicht
beschweren.

Da kannst Du aber einen drauf lassen, dass ich unfreundlich reagieren würde, wenn einer um 6Uhr morgens Lärm machen will und mich passend dazu auch noch vorher weckt… :wink:
Gruß
loderunner

Hoi.

Nach Bundeslärmschutz-Verordnung darf man das nicht.

"§ 7 Betrieb in Wohngebieten
(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien

Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2.
Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind."

Nach (kurzem) stöbern fand ich auch keine besondere Länderregelung bzw. auch bei der Biergarten-Verordnung geht der Spaß erst wieder ab 07.00 Uhr los.

Also dann, bei nächsten Mal fröhliches Stecker ziehen…

Ciao
Garrett