Heckenabschnitt bei Grenzbepflanzung

Auf dem Grundstück unserer Nachbarn steht eine ca. 4 Meter hohe Hecke direkt an der Grundstücksgrenze. Diese wächst jedes Jahr so weit in unsere PKW-Einfahrt, dass unser Auto beim Einfahren durch die Äste verkratzt werden würde. Die Hecke wurde nicht gepflanzt, sondern ist durch Wildwuchs entstanden und maximal 20 Jahre alt.
Hier nun meine Fragen:

  1. Wer muss die auf unser Grundstück ragende Äste entfernen?
  2. Wenn ich die Äste selbst abschneide, muss ich dann den Heckenabschnitt selbst entsorgen oder muss dies mein Nachbar machen?

Hallo,

das erste ist eigentlich immer mit dem Nachbarn reden. Du lieber Nachbar blabla.
Dann diesen bitten die Hecke zurückzuschneiden, Frist setzen.

Wenn er das nicht tut darfst du selbst handanlegen und schneiden, aber hier kommen wir schon in Bereiche die ins Rechtsbrett gehören.

Also, solange der Nachbar kein Alien, oder total stur ist, erst mal reden.

LG
Kati

Google mal nach dem Nachbarrecht eures Bundeslandes - dort findest du alle Regelungen zu Grenzabständen usw.
Gruß florestino

Dein Nachbar ist für den Schnitt seiner Gewächse verantwortlich. Also sprich ihn freundlich drauf an, falls noch nicht geschehen. Wenn er nicht schneidet, eine Frist setzten, verstreicht diese Tatenlos, darfst Du nach drei Wochen selbst schneiden.
Am besten Du vereinbarst für die Zukunft, dass Du die Dich störenden Äste immer gleich selbst entfernen darfst.