Was mus ich bei einer Hecke beachten wenn sie als Grundszücksgrenze gilt?
In vielen Bundesländern gelten für Hecken andere Regelungen als für freistehende Bäume.
Wie hoch eine Hecke bei einem gewissen Grenzabstand wachsen darf, richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz, wobei für angrenzende landwirtschaftlich genutzte oder bewaldete Flächen oftmals Sonderregelungen bestehen.
Abgesehen von regionalen Unterschieden, sind bei einer Anlage mit Heckenpflanzen in der Regel Grenzabstände von mindestens 50 Zentimetern bei einer Wuchshöhe von bis zu zwei Metern einzuhalten.
Allgemein gilt, das eine Hecke umso höher wachsen darf, je weiter sie von der Nachbarsgrenze entfernt steht.
Wird eine Hecke direkt auf Grundstücksgrenze gepflanzt, so gilt sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Grenzeinrichtung.
In diesem Fall ist die gemeinschaftliche Pflege einer solchen Hecke von beiden Grundstückseigentümern zu übernehmen.
Aus diesem Grunde darf eine Hecke als natürliche Grundstücksabgrenzung auch nur in beiderseitigen Einvernehmen der jeweiligen Grundstückseigentümer errichtet werden.
Das ist der eintzige Auszug den ich jetzt bei mir finden konnte. Ich hoffe er hilft dir weiter.
Lg muddi
Was mus ich bei einer Hecke beachten wenn sie als
Grundszücksgrenze gilt?
Was mus ich bei einer Hecke beachten wenn sie als
Grundszücksgrenze gilt?
Also ich bin zwar kein Paragraphenguru… aber was ich weiß ist:
man muss dahinter auf seinem Grundstück langgehen können, um sie zu verschneiden und aufzulesen, was runterfällt und
wenn sie höher als 3 m wächst, muss sie auch einen Abstand von ( denke ich zu wissen) 1,5m haben.
Geht sicher zu googlen, um es genau zu wissen.
vielleicht sucht man sich was, was nicht so breit wächst und nur hoch… such selber auch noch was, was da passen könnte in die Pflanzsteine.
Hoffe es geht soweit, Viele Grüße und schöne Ostern.
Was mus ich bei einer Hecke beachten wenn sie als
Grundszücksgrenze gilt?
Meines Wissens nach muss bei Hecken, sofern es sich um Stauden handelt, kein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden; bei Bäumen siehe Recht der einzelnen Bundesländer. Zur Sicherheit empfehle ich jedoch, dass möglichst wenig Äste auf das Nachbargrundstück ragen sollten.