Heckenhöhen

Hallo,
ich weiß inzwischen die Pflanzabstände von Hecken im Verhältnis zu ihrer Wuchshöhe.
Ich weiß auch, wie lange es ein Widerspruchsrecht gibt.
Niemand hat über 30 Jahre daran Anstoß genommen, das die Wuchshöhe deutlich überschritten war. Sie konnten nicht mehr tun…
Wie sieht ein Widerspruchsrecht - also Verringerung der Heckenhöhe - aus, wenn das Grundstück einen anderen Besitzer erhalten wird.
Also wenn das Grundstück vielleicht verkauft oder vererbt wird.
Leben dann alte Rechte wieder auf???

Danke für die Antworten.
Werner

An den Moderator: Habe ich richtig formuliert???

Hallo

Wie sieht ein Widerspruchsrecht - also Verringerung der
Heckenhöhe - aus, wenn das Grundstück einen anderen Besitzer
erhalten wird.
Also wenn das Grundstück vielleicht verkauft oder vererbt
wird.
Leben dann alte Rechte wieder auf???

Nein. So ein Rechtsinstitut wäre allerdings praktisch: Ist meine Forderung verjährt, verkaufe ich sie einfach an meinen Kumpel und - zack! - lebt sie wieder auf.

Sinn und Zweck von Verjährungsfristen ist es jedoch, Rechtsfrieden endgültig herzustellen. Selbstverständlich auch im Nachbarrecht.

Gruß
smalbop

Hallo,

alte Rechte koennen nur aufleben, wenn diese noch durchsetzbar sind. D.h. bei Grundstuecken muss dieses Recht im Grundbuch eingetragen sein.
Im Uebrigen sind diese ||Abmachungen|| auch der neuen Zeit anzupassen.
D.h. was vor 30 Jahren rechtens war muss es heute nicht sein.

Bei zu hoher Hecke bspw. hat natuerlich derjenige Anspruch auf Beseitigung, der in den besitz eintritt. (also nicht zwangslaeufig nur der Eigentuemer auch der Besitzer, z.B. aufgrund eines Landpachtvertrages)
Die Hoehe der Hecke, die nicht unter eine Beeintraechtigung des besitzes faellt kenne ich jetzt nicht, aber vglb. Urteile kann man im Internet sicher finden.

Warum denke ich gerade an Regina Zindler?

vnA

also die Hausnummern und Urteile, die nach 30 Jahren einen Anspruch gegen die Verjährung begründen hätte ich doch gern mal als Quelle…

1 „Gefällt mir“