Ihr lieben Wissenden,
Folgende Ausgangslage, ich habe dazu bereits einiges recherchiert, jedoch bin ich in allen Punkten nicht fündig geworden und hoffe auf eure Hilfe.
- Land NRW -
Hecke, befindet sich auf Gründstückseeite von Nachbar A.
Bildet die Grenze, kein weiterer Zaun vorhanden
Nachbar B fühlt sich durch Überhang der Hecke gestört, verlangt Beseitigung (ohne Fristsetzung bisher).
Soweit klar ist: Nachbar A, da dessen Hecke, muss sich um den Zuschnitt kümmern. Geregelt durch Paragraph sonstwas. Okay soweit.
Nun zu den Fragen:
- Ab WANN kann der Nachbar B verlangen, dass die Hecke geschnitten wird? Denn er stört sich an ein paar „Ästchen“, die die Nutzung seiner Seite nicht beeinträchtigen.
- Wie OFT kann es der Nachbar verlangen, dass nachgeschnitten wird?
- Wann darf eine Hecke NICHT geschnitten werden? Es nisten Vögel darin, z.B. … also Naturschutz.
Es geht in erster Linie um die Breite der Hecke.
Des Weiteren:
4. Der Nachbar griff auch auf seiner Seite schon mal zur Schere und schnitt die Hecke beinahe „durchsichtig“. Schadensersatz für den Heckeneigentümer A?
Nachbar A benötigt am Besten ein paar §§ oder weitere Rechtsgrundlagen, Aktenzeichen zu Fällen, etc., um etwas „in der Hand“ zu haben.
Leider nämlich ist keine „friedliche Einigung“ unter beiden Nachbarn möglich, Nachbar B beharrt stur auf „seinem Recht auf eine gestutzte Hecke“ nach seinen Vorstellungen.
Bitte um Hilfe, wie sieht zu meinen Fragen die Rechtslage aus?
Lieben Dank und Gruß,
Spotvolta